Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.11.2017 im Rathaus

>>>Wichtiger Hinweis: Das nachstehende Thema „GOSCH“ soll von der Tagesordnung der kommenden Sitzung der Stadtvertretung am 07.12.2017 gestrichen werden, so eine Vorab-Abstimmung einer Parlamentsmehrheit der Stadtverordneten. Mehr…<<<

Donnerstag, den 30.11.2017 begann um 19:00 eine denkwürdige Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses unter der Leitung der Stadtverordneten Frau Rübenkamp (SPD), zugleich stellvertretende Vorsitzende im Aufsichtsrat des städtischen Eigenbetriebes HVB.

Die sehr übersichtliche Tagesordnung umfasste neben dem Tagesordnungspunkt
TOP4Bürgerfragestunde
den erst durch die Berichterstattung in der Heiligenhafener Post vom 29.11.2017 in das öffentliche Bewußtsein gerückten
TOP5Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 (Bereich östlich Straße Steinwarder nördlich Steinwarderdammbrücke)“ sowie den aus der vorhergehenden Sitzung dieses Ausschusses vom 23. November 2017 anlässlich der Vorstellung des Projektes zur Sicherung der Seevogel-Brutkolonien durch einen Wildschutzzaun auf dem Graswarder in diesen Sitzungstermin verschobenen
TOP6 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Heiligenhafen für das Haushaltsjahr 2018″.
Eine sehr interessante Kombination.

[Hinweis: Bitte achten Sie auch auf die diversen eingebundenen Hyperlinks]

Da die Wählergruppe „Brutvögel für Heiligenhafen“  –wie in der Vorwoche der amtierende Bürgervorsteher Grönwald als Auftakt für die im kommenden Frühjahr anstehenden Kommunalwahlen seine Fraktion BfH im Veranstaltungspavillon werblich anzupreisen wußte–  endlich den Anschein des aktiven Einsatzes im Interesse der angestammten Bevölkerung erwecken möchte, kam mit dem
TOP7 ein Dringlichkeitsantrag der „Bürger für Heiligenhafen“ hinzu: Damit in dieser Legislaturperiode überhaupt Ergebnisse vorzuweisen sind, ergeht an die Verwaltung der Prüfauftrag, welche städtischen und HVB-Grundstücke (!) für die Erschließung von bezahlbarem Wohnraum in Frage kommen könnten. Als ob die HVB zulassen würden, dass ihnen der Bürgermeister in die Karten gucken dürfte…

Damit waren alle Komponenten für einen unterhaltsamen Sitzungsverlauf gegeben:

—  der städtische Eigenbetrieb HVB führt einen ihm genehmen Investor für DAS Sahnegrundstück, was es in kommerzieller Hinsicht hier in Heiligenhafen nur geben kann, in den Ring,
—  der Haushaltsentwurf des vom Bürgermeister in Bezug auf die Verwaltung zu verantwortenden Etats soll zusammengestrichen werden,
—  und der Versuch der verschnarchten Wählergruppe, nun frühzeitig in eine Macher-Wahrnehmung zu kommen indem der Bürgermeister gebeten wird die Arbeit zu leisten, in der die Politik respektive das Stadtparlament bislang eher versagt hat.

Um der Brisanz dieser Konstellation auf die Spur zu kommen, liebe Leser, werfen Sie zuvor bitte einen Blick auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 903 Satz 1 „Befugnisse des Eigentümers“: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“ [Lesen Sie dazu auch dort: Bundeszentrale für politische Bildung] In diesem Selbstverständnis handeln die Geschäftsführer der HVB, Eigentümer von Yacht- und Kommunalhafen, der Strände, und weiterer bedeutsamer Liegenschaften aus dem Vermögenshaushalt vormals der Stadt Heiligenhafen. Wenn die HVB der Meinung sind, ein Investor würde ihrer Ansicht nach gut ins Konzept passen (welches? wessen?), ist es offenbar überflüssig, ein öffentliches Interessensbekundungsverfahren zu starten. Selbstherrliches Geschäftsgebaren.

Gibt es andere, bessere, heimische oder sonstwie kreative Ideen und Bewerber? Welche alternativen Standorte gäbe es? Welche Auswirkungen auf das gewerbliche oder auch soziale Gefüge der angestammten Einwohnerschaft hat das Projekt? Werden immaterielle Güter und Werte angetastet? Werden überhaupt die politischen Linien der Stadtvertretung respektiert?  —  Gerade kommt eine Veränderungssperre über den großen Altstadtbereich in die Welt, um Zeit für weitere Planfeststellungen zu gewinnen.
Das bindet sicher einige Bürger die überlegen müssen, was sie am besten mit ihren Immobilien machen – auch in Hinblick auf die erstarkte Konkurrenz durch die vielen neuen Hotelbetten.
Die Stadt Heiligenhafen ist infolge des Betreibens durch die im Rathaus am Markt (das muss man ja mittlerweile betonen, denn ein zweites steht doch schon längst an der Hafenspitze…) ansässige Verwaltung in das Städtebau-Förderungsprogramm aufgenommen worden. Darin liegen auch für private Interessen langfristige Förderungsmöglichkeiten. Um in den Genuss dieser für die gesamte Bevölkerung bedeutsamen Chance zu kommen, muss allerdings mit Bedacht und unter Mitnahme der berechtigten Interessen der gesamten Einwohnerschaft vorgegangen werden. Dazu sind auch diverse Vorarbeiten zu leisten, für deren Organisation und Umsetzung ebenfalls von übergeordneter Stelle Hilfe geleistet wird. Schade nur, dass dieses der Bevölkerung nicht hinreichend kommuniziert und somit kaum richtig verstanden wird.

In totalem Gegensatz dazu sehe ich die HVB, die außerhalb demokratisch transparenter Vorgehensweisen eigene Projekte vorantreiben, die ich nicht mehr von der Gemeindeordnung legitimiert sehe. Das Projekt „Hafenkante“, mit dem der seit einem zweidrittel Jahrtausend bestehende Kern unserer Stadt, der Handels- und Seeschifffahrtshafen, sehr gravierend überplant werden soll, ist nur ein mahnendes Beispiel. Ausdrücklich, so vor wenigen Monaten der Planer Herr Wefers von SWUP bei der Vorstellung des Projektes Hafenkante, solle der „Kommunale Hafen“ nicht mehr so, sondern „Fischereihafen“ genannt werden. Das war Wunsch des Auftraggebers. Also der HVB. Damit niemand mehr auf den Gedanken kommt was es bedeutet, dass dieser kommunale Hafen ein schützenswertes Gut und Gegenstand der kommunalen Daseinsvorsorge ist. Googeln Sie einmal nach diesen zentralen Rechtsbegriffen!
Keineswegs [so dort: Seite 5 oben] gab es die transparente, diskriminierungsfreie Teilnahmemöglichkeit einfach nur der interessierten Bürger. Darüber hat sich eine Gruppe namens „Meerkieker“ gebildet, die sich für Ideen- und Planungswettbewerbe einzusetzen versucht. Uninteressiert an solchen bürgernahen Prozessen hat das Stadtparlament  –darin eben auch die BfH (siehe oben)–  nur eine Beschlusslage hergestellt, die Wettbewerbe zumindest möglich bleiben lässt. Das spricht nicht gerade dafür, dass diese Stadtvertretung noch das Mandat der Bürger und Wähler respektiert. Okay, geht ja auch nicht, wenn man sich zuvorderst den Fürsten verpflichtet fühlt.

Nun ist mal wieder so ein Kaninchen aus dem Hut gezaubert worden; es wird nicht das letzte gewesen sein: Der Investor GOSCH will uns mit einer Fischbrötchenbude [„ohne Salat“] aus dem vorgeblichen High-End-Bereich der Systemgastronomie beglücken. Ja, wir haben eine schöne Altstadt. Am Hafen haben wir preisgünstig Fisch gegessen. Sowas können wir so gar nicht anbieten. Es werden auch Arbeitsplätze geschaffen. Es gibt einen DeHoGa -Tarifvertrag, …
Natürlich haben ältere Arbeitskräfte mehr Erfahrung als die jungen, das muss man individuell berücksichtigen. Für die Saison braucht man dann auch Schüler und Studenten (wo ist die nächstgelegene Uni?). Also doch nur angelernte Kräfte. Ob davon Familien hier dauerhaft ihren Lebensunterhalt bestreiten können? Und wegen der individuellen Leistungsfähigkeit werden die Arbeitsverträge dann auch individuell ausgehandelt. Toll, der einzelne Arbeitnehmer steht also doch allein vor ausgebufften Managern, die uns in der Sitzung mit einem Rührstück von Image-Film einlullen wollten. „Der schon betagte, ursprüngliche Gründer und Ideengeber Herr Gosch steht noch immer selbst mit auf der Matte und arbeitet gern an neuen Ideen.“ Klar. Die unter dem Gründernamen „Gosch“ längst schon zu einer übernationalen Marke avancierte Unternehmensstruktur, hier in der Sitzung vertreten durch eine „PSA Vermögensverwaltungs GmbH GOSCH SYLT Lizenznehmer Kategorie Küste“, mit einem so harmlos niedlichen Filmchen zu präsentieren, nenne ich schon bald frech. Der neue „Prädator im Käfig der heimischen Gastronomie“, wie es ein hiesiger Geschäftsmann zutreffend beschrieb, zeigte damit genau das Gesicht, welches wir gar nicht bemerken soll(t)en: Die ahnungslosen Provinzler hier kann man leicht um den Finger wickeln und billig über den Schnabel nehmen…

DAS ZIEL -- Projektvorstellung 30.11.2017 GOSCH auf HVB-Traumgrundstück

Die zahlreich erschienenen, bald fünfzig interessierten Bürger im Sitzungssaal, stellten viele und gute Fragen. Sehr wach war ein hiesiger Gastronom mit seinem Blick auf die Investorenstruktur: Wo ist das Unternehmen mit Firmensitz angemeldet? Welche Beiträge und Steuern werden wo anfallen und wo gezahlt? Ja, Gewerbesteuer. Hier, am Sitz der Betriebsstätte. Und Gewinne? Da wurde schon das Taktieren deutlich. Es ist doch wie bei all den Kettenunternehmen, die von Steuerparadiesen aus gelenkt werden. Von Holland, Irland oder sonstwo: Die Gewinne werden durch flexible Steuerung der Lizenzgebühren so abgeschöpft, dass Gewinne nur dort noch anfallen, wo die Steuerlast die niedrigste ist. Was, bitte, bleibt denn noch in der Stadt Heiligenhafen? Dazu die gute eigene Logistik…

Meine Frage, nachdem im weiteren Vortrag schon sehr fertig aussehende Architektenpläne erläutert wurden, wer denn im Vorfeld der Planungen genau der bisherige Ansprechpartner auf Seiten der „Stadt “ wäre, mit der Einvernehmen etwa in der Frage der benötigten Parkflächen hergestellt werden müsste, blieb wie so vieles andere auch unbeantwortet. Das Wort „Ablösung“ fiel. Werden die fehlenden Parkflächen für die angelockten, mit PKW anreisenden Marken-Fischbrötchen-Gourmets gar nicht vorgehalten, sondern durch Zahlung einer Summe „X“ kompensiert? Zahlungen an WEN?
In einer der kürzlich zurückliegenden Sitzungen war zu vernehmen, dass es zuweilen Probleme gibt im Einzug der Gelder für Knöllchen der Parksünder. Handelt es sich um Parkraum der Stadt? Geht es um einen Parkplatz der HVB? Die Parkraumüberwacher wissen zuweilen selbst nicht genau, auf wessen Fläche sie Falschparker aufschreiben…
Die HVB haben, von der Öffentlichkeit unbemerkt und unverstanden, gerade Eigentum an den wichtigen Liegenschaften in der vorderen Reihe, auch Parkflächen! Wird also durch Zahlungen an die HVB der Ablasshandel in Sachen des Parkflächennachweises bewerkstelligt? Im Ergebnis haben die Einwohner noch mehr Verkehr hier am Hals! Und den will doch eigentlich niemand, schon gar nicht Erholung suchende Mehrtagesgäste.

Und so wird ein Schuh d’raus: Warum will der so interessierte Investor ausdrücklich nur dort, auf dem Wasserstück auf und vor der Schlippanlage zwischen Steg 6 und der Dammbrücke, bauen? Nicht in der schönen Altstadt, nein, und auch nicht auf der anderen Seite vom Warderdamm, westlich zum Binnensee hin? „Nein, ein anderer Standort wird nicht akzeptiert!
Sind wir hier alle blöd? Weil dieses „Sahnegrundstück“ bereits planerisch von HVB/SWUP in der 27. FNP-Änderung umfasst ist!

Die HVB wirtschaften keineswegs erfolgreich, und haben zudem erhebliche Risiken „im Keller“. Zudem wird auch in 2018 ein Sommer sein. Touristen sollen und werden kommen. Und dann wollen die Menschen an einen Strand, der nicht nur an der Neuen Seebrücke diesen Namen zu Recht trägt.
Aber dann wird längst schon rein gar nichts mehr von den in 2016 eingebrachten 64.000m³ LKW- und „Dänemark“-Sand vorhanden sein. Dann gibt es auch nichts mehr aus der Vorstrandlinie auf- und zurückzubaggern. Nur die letztgenannte „schnelle Aktion“ kosteten eben mal 180.000 EUR, und noch scheint nicht geklärt, aus welchem Haushalt das bezahlt wird. Immerhin hat das Stadtparlament in zwei Sitzungen im Oktober und sicher vor dem Hintergrund dieser Webseiten die Damen und Herren waren allesamt in Kenntnis meiner gerade dazu wieder aufgezogenen Inhalte —  nicht gewagt, nochmals ganz schnell Sandaufspülungen mit einem Gesamtvolumen von bald 800.000 EUR zu initiieren. Denn dieser Sand wäre auch schon wieder nicht als Strand am Wasser, sondern im Wasser – auf dem Weg zur Warderspitze

Hat also die HVB diesen aus meiner Sicht an diesem Standort und im jetzigen anzumahnenden Orientierungs- und Besinnungsprozess unpassenden Investor akquiriert, um selbst aus der Finanz-Klemme zu kommen? Verkauf eines Filetstückes aus dem eigenen EIGENTUM, und somit für die Kasse der HVB? Damit die Löcher gestopft werden, die ansonsten jedem deutlich vor Augen halten, dass die HVB-Geschäftsführer eigentlich richtig viel Geld versemmelt haben? Und stützt das Parlament das auch noch, über den Hauptausschuss und den Aufsichtsrat der HVB? Handelt das Parlament somit gegen die Verwaltung? Wird das Geld der Stadt, von dem die Bürger den Unterhalt von Straßen, Schulen, Gebäuden wie etwa der Stadtbücherei, des Jugendzentrums etc. erwarten, dem Bürgermeisteramt entzogen? Damit die fragwürdige, intransparente Ausgliederung der HVB und weitere Clone-Strukturen mit den letzten verbliebenen Finanzspielräumen alimentiert wird, um deren Versagen und damit das politische Versagen dieser Stadtvertretung, geleitet von Bürgervorsteher Grönwald (BfH), zu verdecken?

Was nützt der Wildschutzzaun, wenn die Laufkundschaft des de-lúxe Fischbrötchenvermarkters überall Pommes und andere Essensreste fallen lässt, zudem die Fingerfood-Verpackungen dann überall herumwehen oder von den Möven aus den Abfallkörben gerupft werden? Wenn des Nachts die Bisamratten davon gut genährt sich auf den Weg durchs Wasser machen und letztlich um den Graswarder-Vogelschutzzaun herum schwimmen? Ja, die können toll schwimmen… Dann ist es doch nichts mit „Bruterfolg für Heiligenhafen“. Da bekommen die „BfH“ eins plus eins nicht zusammen…

Und wie ist zum Schluss die Beschlussempfehlung für die nächste Sitzung der Stadtvertretung ausgefallen? Von neun stimmberechtigten Ausschuss-Mitgliedern haben sich sechs enthalten! Drei haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt, also im Sinne des Investors oder vielmehr der HVB die Hand gehoben: Darunter Herr Erster Stadtrat Karschnick (CDU; als Vorsitzender des Hauptausschuss zugleich Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters) sowie der Vorsitzende der BfH und Herr Bürgervorsteher Grönwald [Seite 12], zugleich Mitglied im Aufsichtsrat der HVB. Im Ergebnis ist so die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen! Das ist doch nicht in Ordnung oder richtig so!

Und, liebe Leser, ich habe nach längerer Pause mal wieder schriftlich zuvor ausformulierte Fragen in der Bürgerfragestunde hier zu TOP4 gestellt. Antworten habe ich nicht bekommen. Eigentlich gibt es für viele Bürgerfragen auch anderer oft keine Antworten. Dass Antworten aber nicht einmal versucht werden, ist schon sehr befremdlich. Das sollten wir bei der nächsten Kommunalwahl allesamt einmal sehr genau überdenken.

In dem diesem Beitrag nachgeschalteten Kommentar folgt die Wiedergabe meiner drei in der Sitzung gestellten Fragen mitsamt des dazu vorgetragenen Sachverhaltes.
Bitte  >>>hier klicken<<<

4 Replies to “Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.11.2017 im Rathaus”

  1. Do., 30.11.2017 um 19:00 Uhr, Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses

    Zu TOP 4: „Einwohnerfragestunde“:

    —um Protokollierung der Frage wird explizit gebeten;
    einer Veröffentlichung von Name und -soweit erforderlich- meiner
    Anschrift wird zugestimmt, eine Datenschutzfreigabe wird erteilt—

    ___| Zum Thema 27. Flächennutzungsplan , Haushaltsplan 2018 und HVB

    Sachverhalt:

    In der Heiligenhafener Post vom Montag, den 20. November 2017 findet sich ein Leserbrief, in dem „im Namen des PmH-Vorstandes“ (Gewerbevereinigung „Partner mit Herz“, H’hafen) ein Katalog von Sofortmaßnahmen von „der Verwaltung“ gefordert wird.
    Im Kern geht es um die Verkehrslenkung, den ruhenden Verkehr insbesondere an der Kreuzung Brückstraße/Am Strande. „Mehreinnahmen aus dem Tourismus sollen in innenstadtbezogene Projekte reinvestiert werden“.

    In einem Kommentar in der HeiPo vom 27. November 2017 anlässlich der letzten Sitzung dieses Ausschusses am 23. Nov. im Pavillon schreibt Herr Peter Foth mit Blick auf den angespannten Miet-Wohnungsmarkt, die „HVB haben im Tourismus gezeigt, was sie umsetzen können. Vielleicht gelingt es auch auf dem Wohnungssektor“.

    Für das Haushaltsjahr 2018 weist der Ergebnisplan des Haushaltes der Stadt Heiligenhafen einen Fehlbetrag von fast 2 Millionen EUR aus. Die HVB-Bilanz bleibt außen vor.

    Ich hatte u.a. nach der Verantwortung des völlig aus dem Ruder gelaufenen HVB-Projektes „Elefantenbrücke“ gefragt. Bis heute ist das „unter den Teppich gekehrt“ geblieben. Über einen Rechnungsabgrenzungsposten wurden letztlich 618.000 EUR aus dem städtischen Etat an die HVB ausgekehrt.
    Für den Museumshafen, der nur als Wort lediglich viermal in der Erläuterung zur 27. Änderung des FNP 2010 auftaucht, werden daraufhin 800.000 EUR über die HVB einem obskuren Schein-Verein überantwortet. Am Hauptstrand zeigt sich aktuell ein Desaster. Das wird auch die Wardervillen in höchste Not bringen. (Wie, zeige ich in meiner Webseite unter niclas-boldt.de noch konkret auf). Von den verlorenen Geldern für die zurückliegenden Aktionen an den Stränden will ich gar nicht sprechen. Der Binnensee-Südstrand beginnt, die von mir erwarteten teuren Probleme aus bauplanerischen Mängeln zu zeigen. Dazu das Aktiv-Hus, die „100% aus Wasserkraft“ liefernden Stadtwerke, und was noch alles.

    Insgesamt ist das keine Erfolgsbilanz des stadteigenen Betriebes HVB KG.

    Über den Eigentümer (!) des Yachthafens HVB-KG wird nun mit dem Projekt „Gosch“ aufgefahren. Träger des Bauleitplan-Verfahrens soll aber die Stadt Heiligenhafen sein.

    Meine drei Fragen dazu:

    Ist diesem Ausschuss bewusst, dass durch solches Vorgehen in der Öffentlichkeit die Stadt Heiligenhafen, sprich die dem Bürgermeister-Amt unterstehende Verwaltung als verantwortlich erscheint obgleich die losgelösten HVB die Betreibenden sind?

    Brauchen die HVB dieses Projekt, um aus solchem Verkauf eines Filet-Grundstückes Erträge zu realisieren, die wegen fehlender eigener Substanz anderweitige Löcher stopfen sollen?

    Kann es zugelassen werden, wenn die einem breiten Kreis der Bevölkerung hilfreiche Aufnahme in die Städtebauförderung ganzheitliche Planungen einfordert, dass der städtische Eigenbetrieb davon unberührt eigene, die städtische Infrastruktur belastende Projekte so ungeniert vorantreibt?

  2. Mo., 21.08.2017 um 19:00 Uhr, Sitzung des Wirtschaftsausschusses

    Zu TOP ____: „Einwohnerfragestunde“ (…die nicht optional ist!):

    —um Protokollierung der Frage wird explizit gebeten;
    einer Veröffentlichung von Name und -soweit erforderlich- meiner
    Anschrift wird zugestimmt, eine Datenschutzfreigabe wird erteilt—

    ___| Eine Frage zum Thema „Mittelherkunft- und verwendung

    Sachverhalt:

    Gehen wir zurück zum „1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der HVB … für das Geschäftsjahr 2017“, TOP 9 der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Dienstag, den 13.06.2017:
    Dazu stellte ich am Mittwoch, d. 19.06.2017 dem Haupt- und Finanzausschuss eine Frage zum Thema „Bauvorhaben / Ertüchtigung der Elefantenbrücke“.
    Es ging um einen damit verbundenen Haushaltsnachtrag von 618.000 EUR, der letztlich gemäß Beschlussvorschlag der HVB (!) bewilligt wurde.

    Meine Frage wurde wie folgt beantwortet:
    a) Ausschussvors. Herr Karschnick:
    „Das ist eine Sache in der Verantwortung des Auftraggebers“
    b) Frau SV Rübenkamp:
    „Uns ist im Detail nicht alles vorgelegt worden“
    c) Herr BM Müller:
    „Das ist nur ein Projekt, das wie andere auch aus dem Ruder gelaufen ist. Es kann nicht sein, dass letztlich Gelder des Steuerzahlers so verloren gehen.“
    d) Schließend erneut Herr Karschnik:
    „Der Aufsichtsrat der HVB hat das zu überprüfen. Herr Boldt, sie können sich sicher sein, dass da nichts unter den Teppich gekehrt wird!“

    Frage:

    Können die Bürger sich sicher sein, dass intransparente Projekte der HVB sich nicht doch so auswirken, dass der Stadtkasse durch Verlagerungen auf die HVB Spielräume entzogen werden, die sich zum Nachteil der angestammten Bevölkerung auswirken?

    [Nachsatz: Im Ratsinformationssystem ist der hier bezogene Sitzungstermin bzw. ein Protokoll dazu nicht auffindbar. Jedenfalls nicht zum Zeitpunkt des hier nun eingestellten Beitrages.]

  3. Im Rahmen der Zusammenkunft des Haupt- und Finanzausschusses am Montag, den 04. Dezember 2017 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Heiligenhafen war eine durchaus umfangreiche und anspruchsvolle Tagesordnung zu bewältigen.
    Vor dem Hintergrund der letzten Sitzung des Stadtentwicklungssausschusses am Donnerstag, den 30.11.2017, hatte ich heute durchaus eine größere Zahl von Zuhörern erwartet. Im Vorgriff auf die für Donnerstag, den 07.12.2017, angesetzte entscheidende Sitzung der Stadtvertretung waren weitere Fragen zu der städtbaulich und gerade auch hinsichtlich der Abläufe in der Entscheidungsfindung sehr heiklen Projektanfrage GOSCH auf DEM zentralen, ja erst über dem Wasser einzurichtenden „Grund“-Stück gleich Nord-Östlich der Dammbrücke, zu erwarten. Es wäre jetzt die vorletzte Möglichkeit des Vorbringens von Fragen und Sorgen zu diesem Projekt gewesen, bevor eine politische Entscheidung getroffen wird.
    Allerdings hatte die Heimatzeitung „Heiligenhafener Post“ jetzt Montag mit der Titelstory „Gosch nimmt erste Hürde“ bereits umfangreich aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses von Donnerstag, d. 30.11., berichtet und auch mehrere Leserbriefe dazu abgedruckt. [Anm.: Lesen Sie tatsächlich öfter mal wieder in der Zeitung! 😉 ]
    Ebenso soll in der ohne Mitgliedschaft bei FACEBOOK und Beitritt nicht zugänglichen „Heiligenhafen-Gruppe“ einiges an Kommentierung gelaufen sein. Beides stand allerdings zuvorderst unter dem Licht, ob diese Gastronomie-Kette nun ein zu begrüßendes Angebot, oder doch vielmehr eine strukturschädigende Belastung für die ansässigen Familien-Betriebe darstellt.

    Meine dazu am frühen 01. Dezember zu diesem Thema geschaltete Webseite stellte der laufenden sichtbaren Debatte noch den Aspekt hinzu, ob nicht vielmehr der städtische Eigenbetrieb HVB-KG der Kern des Problems ist. Nach meiner Interpretation der Zusammenhänge hat der Eigenbetrieb der Stadt Heiligenhafen, dem nahezu alle wertvollen Liegenschaften doch wohl „zu treuen Händen“ überschrieben wurden, mit diesem Vorhaben mindestens die Grenze des politisch Zulässigen überschritten: Die einem privatrechtlich organisierten Betrieb zwecks vorgeblich leistungsfähigerer Verwaltung anvertrauten Liegenschaften können nicht Gegenstand eigenwirtschaftlicher Zwecke der HVB selbst sein oder werden. Schon gar nicht, um darüber Budget-Defizite aus anderer durchaus eher sub-optimaler Aufgabenwahrnehmung auszugleichen. Die HVB arbeiten keineswegs besser als es unter der Verantwortung städtischer Beamter und Angestellter innerhalb der dem Bürgermeister-AMT unterstehenden Struktur nicht auch geleistet werden könnte.
    Immerhin stellte um 17:45 der eine Geschäftsführer der HVB, Herr Gabriel, in der Diskussion zu TOP 10.7 „Wirtschaftsplan der HVB – Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2018“ fest: „Schließlich sind wir ja auch ein Teil der Stadt“!. Es ging dabei um eine seit langem schon unaufgelöste Hakelei bezüglich eines Rechnungsausgleiches in Zusammenhang mit dem „Pier 15“ (Eigentum der ) HVB in der Hafenstraße. Dabei zeigte sich, wie problematisch die Auslagerung von Aufgaben der städtischen Verwaltung in scheinbar privatrechtlich betriebene Eigen-Betriebe ist. Die vorgeblichen Vorteile gehen zu Lasten der Transparenz und Handlungs- wie auch Kontrollmöglichkeiten durch die von der Bevölkerung gewählten und legitimierten Gremien.
    Und so kann und darf ein solches Vorhaben wie das derzeit heftig in der öffentlichen Debatte stehende Fischbrötchen-Projekt schon gar nicht mit der Zustimmung der maßgeblichen politischen Figuren wie dem Bürgervorsteher oder dem Ersten Stadtrat angegangen werden, wenn die selben unter dem Mandat der angestammten Bevölkerung stehenden Politiker zugleich beschlossen haben, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung den Zugang zum langfristig angelegten Städtebau-Förderungsprogramm zu suchen und in Verbindung auch damit dem Stadtkern eine Veränderungssperre aufzuerlegen, und solange das jetzt „heiße“ Projekt eine ganz andere Handschrift trägt.
    Offensichtlich ist dieser eklatante Widerspruch im Denken und Handeln doch noch gerade rechtzeitig den Stadtverordneten nahe gekommen. Sicher in der Erkenntnis, dass ein sonst gravierendes Hinwegsetzen über die Interessen und Stimmungen in der Bevölkerung bei der kommenden Kommunalwahl einen „Denkzettel“ verpasst bekommen könnte.
    Kurzum:
    In nichtöffentlicher Beratung sind anläßlich der hier bezogenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die immerhin 10 anwesenden Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter zu der Übereinkunft gekommen, den TOP 14 „Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 (östlich Straße Steinwarder nördlich Steinwarderdammbrücke)“ von der Tagesordnung der zu Donnerstag, den 07. 12.2017 angesetzten Sitzung der Stadtvertretung nehmen zu wollen. Dieses ist ein durchaus ungewöhnlicher Vorgang, da es natürlich nicht Angelegenheit des Haupt- und Finanzausschusses ist, über die Tagesordnung des Stadtparlamentes zu entscheiden. Da in der Stadtvertretung 19 Mandatsträger Sitz und Stimme haben, ist die heute, Montag den 04.12. um 19:20, mir als einzigem dort noch anwesenden „normalen“ Zuhörer mitgeteilte Absichtserklärung der anwesenden 10 Mandatsträger allerdings plausibel. Der Ausschussvorsitzende Herr Karschnick verband seine sorgfältig gewählten Worte mit der weiteren Begründung, dass es in dieser Sache noch sehr erheblichen Beratungs- und Abstimmungsbedarf gäbe, der so kurzfristig nicht geleistet werden kann. Zudem wäre es für die sicher zahlreich zu erwartenden Zuhörer verlorene Zeit, wenn diese kämen nur um zu hören, dass diese brisante Angelegenheit zum Sitzungsbeginn per Abstimmung (also mindestens 10:9) sogleich von der Tagesordnung gestrichen wird.
    Es gibt also sehr wohl ein Bewußtsein, wem gegenüber die städtische Politik letztlich wirklich verpflichtet ist.
    Also: Wer immer auch am kommenden Donnerstag, den 07.12.2017, eine Entscheidung zum Projekt „GOSCH“ erwartet — dieses Thema ist für diese Sitzungsperiode zunächst einmal „vom Tisch“. Insbesondere die interessierten und betroffenen Gastronomen haben wohl eher nicht unbedingt die Zeit, gerade in den Abendstunden ihre Betriebe wegen der Sitzung zu verlassen. Darauf soll hiermit Rücksicht genommen werden, so weiter der Erste Stadtrat Karschnick (CDU) als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses.
    [Gleichwohl sollte die Bevölkerung mit zahlreichen Zuhörern an den vielen anderen Tagesordnungspunkten Interesse zeigen…]

    Nicht zu vergessen: Als Service an den eigenen Bürgern ist aufgrund eines Beschlusses der Stadtvertretung mittlerweile eine dezente Beschallungsanlage im Sitzungssaal installiert worden, die deutlich und zugleich sehr unauffällig die Wahrnehmung der jeweiligen Wortbeiträge unterstützt. So wird es den Zuhörern leichter, den Sitzungsverläufen gut folgen zu können. Machen Sie, liebe Leser meiner Webseiten, bitte reichlich davon Gebrauch.

  4. Mo., 04.12.2017 um 17:00 Uhr, Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
    [Anm.: Hyperlink scrollt „nach oben“ zum vorhergehenden Kommentar]

    Zu TOP 3: „Einwohnerfragestunde“:

    —um Protokollierung der Frage wird explizit gebeten;
    einer Veröffentlichung von Name und -soweit erforderlich- meiner
    Anschrift wird zugestimmt, eine Datenschutzfreigabe wird erteilt—

    ___| zu TOP 7.5 „Kostenzusammenstellung des Hochwasserschutzes
    Sachverhalt 1:
    In der Sitzungsvorlage vom 21. November 2017 zu den „Kosten Hochwasserschutzanlagen“ ist in der Tabelle auf Blatt 2 das „Verschlussorgan Elefantenbrücke“ mit 1.329.421,23 EUR angegeben, wovon aus dem städtischen Etat ein Betrag von 264.752,83 beizutragen war.
    Frage 1:
    Umfassen diese Kosten die gesamten baulichen Anlagen dort, oder taucht das Brückenbauwerk des Bauherren HVB mit einem weiteren Betrag in deren Bilanzen auf?
    Antwort zu 1 (qualifiziert seitens der Verwaltung):
    „Es handelt sich nur um die baulichen Anlagen für den reinen Hochwasserschutz. Die Elefantenbrücke selbst ist darin nicht enthalten.“

    ___| zu TOP 10.6 „Mitgliedschaft im Ostsee-Holstein-Tourismus e.V. (OHT)“
    Sachverhalt 2:
    Ausweislich der heutigen Sitzungsvorlage wird der städtische Haushalt mit einem Mitgliedsbeitrag von über 30.000 EUR zugunsten des OHT belastet. Die Stadt Heiligenhafen verfügt über eine „Stadtmanagerin“, die nach meiner Kenntnis ebenso mit Aufgaben des touristischen Marketings betraut ist.
    Frage 2:
    Wenn also die Stadt diesen Beitrag stellt, warum sollte dann aber dem verwaltungsfremden Vorschlag einer Geschäftsführerin einer externen Organisation gefolgt werden, die Aufgabe dennoch konkurrierend dem Eigenbetrieb HVB zu überantworten?
    Antwort zu 2 (sehr korrekt durch den Leiter der Sitzung Herrn Erster Stadtrat u. Stv. Karschnick):
    „Das wird später zum Tagesordnungspunkt diskutiert“. Meine Fragestellung „ist nur eine Möglichkeit“.

    ___| zu TOP 10.11 „Übernahme touristischer Dienstleistungen – weitere Planstelle“
    Sachverhalt 3:
    Ausweislich der heutigen Sitzungsvorlage möchten die HVB eine weitere Planstelle schaffen. Es steht rechtlich außer Frage, dass auch dieser Eigenbetrieb unabhängig von seiner Rechtsform immer noch nur eine Untergliederung des gesamten Verwaltungshandelns ist. Damit sind auch für die Vorgehensweisen der HVB öffentlich-rechtliche Standards heranzuziehen. Wenn eine weitere Planstelle eingerichtet wird, muß diese offen ausgelobt und qualifiziert besetzt werden.
    Frage 3:
    Wie wird sichergestellt, dass sich an diesem Arbeitsplatz interessierte Bewerber diskriminierungsfrei und zugangsoffen darauf bewerben können?
    Antwort zu 3 (wie zu 2.):
    „Die HVB wird sich an die Gesetze halten“; so der klare Tenor in der Antwort.
    _____
    Mein Nachwort dazu hier in dieser meiner Webseite:
    Wird die zusätzliche Planstelle nach entsprechendem Beschluss in der Sitzung der Stadtvertretung am 07. Dezember 2017 demnach dann öffentlich ausgeschrieben, sollten sich interessierte und qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen bereits jetzt darauf einstellen können. Um Beachtung etwaig geschalteter Stellenanzeigen wird meinerseits gebeten.

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