In diesem Beitrag lesen Sie, warum es ein Unding ist, wenn der Aufsichtsrat der HVB über das Bürgermeisteramt hinweg eine Verlängerung der Geheim-Verträge der HVB-Geschäftsführer um erneut fünf Jahre herbeiführt und dabei glaubt, die nötige Unterschrift des höchsten Organs der Stadtverwaltung sei zugleich „nicht zwingend notwendig“:
Offene Fragen zur Steuerung des städtischen kommunalen Eigenbetriebes HVB sind eine viel zu lange schon „glimmende Lunte“ an einem Böller, der erst nach Sylvester zündet.
Zur Einstimmung auf dieses Thema, welches uns schon bald und noch im Vorfeld der im Mai 2018 anstehenden Kommunalwahlen beschäftigen wird, war schon das eine oder andere in den hier relevanten Zeitungen zu lesen.
So berichtete die Heiligenhafener Post am 12. Dezember 2017 zur letzten Sitzung der Stadtvertretung unter der Überschrift „Eine Million eingespart“ über die Beschlüsse zum Haushalt 2018 der Stadt Heiligenhafen, nachzulesen in der Webseite der Zeitung: Alles toll, die Ausschüsse arbeiten gut, die Stadtvertretung scheint eine demokratisch lebendige Veranstaltung zu sein.
Da sich der Haushalt der Stadt Heiligenhafen allerdings dicht an Grenzen einer Fehlbedarfsgemeinde bewegt, die keinen Raum mehr für unvorhersehbare Belastungen lassen, wurde durch Streichungen, die keineswegs echte Einsparungen bedeuten, ein letzter Finanzspielraum „in Millionenhöhe“ freigeschaufelt.
Interessant ist das Ungesagte: Fraglos steht der für die Touristik (und längst viel mehr) verantwortliche Eigenbetrieb HVB vor einer überaus problematischen Saison 2018, denn die Strände sind in ihrer Substanz in sehr kritischem Zustand. Das wird nicht mehr zu leugnen sein, wenn zu Saisonbeginn die Strandkorbvermieter ihre Körbe aufstellen wollen.
Die Öffentlichkeit soll davon wohl nicht wirklich was mitbekommen: Der fachlich inkompetente, in keiner Form mit einem offenen Mandat betraute Buhnenberater der HVB betreibt unverdrossen in einer obskuren Facebook-Gruppe Stimmungmache, demnach alles gut sei, im Bereich der Test-Buhnenfelder alles wie geplant funktioniere, man sich keine Sorgen um den östlich der neuen Hotels entlang des Graswarderweges verlaufenden Strandwall machen braucht, und es überhaupt die Lösung sei, die bislang offenen Wasserflächen großräumig dem Nagelbrett eines Fakirs gleich mit sehr wohl auch dem Bohrwurmbefall ausgesetzten Eukalyptus-Pfählen zu spicken. Kaum ist einmal ein durch seichten Wellengang im Spülsaum aufgeworfener Sandstreifen zu sehen, wird das schon als Beleg für ein vermeintliches Funktionieren der „durchlässigen Holzpfahlbuhnen“ gefeiert. Dazu stellt dann der Stadtverordnete Rehse (CDU) ein Video, welches eine Pfahlreihe mitsamt einer kleinen einlaufenden Welle zeigt und vorgeblich die „Wirkungsweise“ erklärt.
Was, bitte, ist da denn wirklich zu sehen? Doch nur der Unverstand der Postenden!
[Ich nehme vorstehende Wertung sofort zurück, wenn in der zur thematischen Begleitung der Testbuhnenfelder von den Herren Rehse und Eggers geschalteten Webseite „www.holzbuhnen.de“ die den gänzlich Unkundigen so schnöde vorgesetzte „Wirkung“ um eine nachvollziehbare Erläuterung ergänzt wird.]
Die immer wieder von den eifernden Buhnisten als „Beweis“ für eine Wirkung herangezogenen küstenparallelen Sandstreifen findet der aufmerksame Beobachter allerdings auch an allen anderen Strandsäumen, die fern jeder Buhne stehen, und im Kleinen sogar an den neuen Sandufern des Binnensee-Südstrandes.
Mehr ist dazu wahrlich nicht mehr zu sagen.
Bis auf das:
Die HVB stehen akut vor dem Problem, in der Bewirtschaftung der Strände Unfähigkeit und Scheitern eingestehen zu müssen. Das kann die Politik aus deren Eigeninteresse im Vorfeld der Kommunalwahlen ganz sicher nicht wollen, denn die HVB-Geschäftsführung wird sich darauf berufen, doch nur der Willensbildung der städtischen Politiker gefolgt zu sein. So zumindest haben wir das wiederholt schon zu hören und zu lesen bekommen.
So steht es auch in dem Zeitungsartikel der Heiligenhafener Post (ra) vom 27. Dezember:
[Zitat HVB-GF Wohnrade:] „Dort, wo uns die Entscheidungsgremien haben wollen, sitzen wir.“ [Zitatende]
Das Bürgermeisteramt ist aus Sicht dieses HVB-Fürsten also kein relevantes Entscheidungsgremium. Die Gemeindeordnung steht hinter dem GmbHG zurück?
Somit sind die lokalen Politiker, aus denen die Stadtvertretung, die Ausschüsse –insbesondere der Finanz- und Hauptausschuss– sowie der Aufsichtsrat der HVB bestehen, als Verantwortliche auszumachen. Das könnte der Wähler vielleicht ja nicht gut finden und in der anstehenden Wahl abstrafen…
Und so werden wir im Neuen Jahr bestimmt beobachten können, wie die in der eingangs benannten Sitzung der Stadtvertretung von Donnerstag, d. 07.12.2017 um 19:30 Uhr, nicht gerade nachhaltig geschaffenen letzten Finanzspielräume dafür herhalten müssen, die offenen Etatlöcher der HVB „zu stopfen“. So ist es ja nicht allein schon mit der aus dem Ruder gelaufenen Baustelle „Ertüchtigung der Elefantenbrücke“ passiert, so sind die finanziellen Sorgen des Strandsand-Junkies HVB offenkundig auch der Motor für das unverfroren schnell der Öffentlichkeit vorgesetzte „Gosch“-Projekt, so dürfte weiterer Bedarf an frischem Geld bestehen um Erosions- und Setzungsprozesse am Binnensee-Südufer abzufangen, und weiteres dergleichen. Wird es dazu kommen, dass die Wasserschutzpolizei selbst den baufälligen Steg, an dem ihr Streifenboot liegt, wegen Baufälligkeit sperrt und von Seiten des Hafenbetreibers- und Eigentümers HVB fordert, im Zuge der Verkehrssicherungspflicht den Steg zu sanieren? Doch nur deshalb kommt der Camouflage-„Museumshafen“ ins Spiel, um diese Stegsanierung, für die bei der HVB keine Rücklagen gebildet wurden, anderweitig zu „finanzieren“. [Der städtische Haushalt ist mit 400.000 EUR Bürgschaft auch bei diesem fragwürdigen, schon von der Stadtvertretung trotz aller-dünnster Beschlussvorlage angeschobenen Vorhaben dabei!] Was ist, wenn es die erhoffte öffentliche Förderung für einen „Verein“, der tatsächlich nur ein Tarnvorhaben aus Initiierung der HVB ist, nicht geben wird?
Warum also, um zur eigentlichen Bedeutung dieses Beitrages zurück zu kommen, stellen sich die im Stadtparlament vertretenen Parteien und Gruppierungen so vehement hinter die Geschäftsführer der HVB um den Preis, sich über kommunalverfassungsrechtliche Regelungen hinweg zusetzen? Nein, sie verstecken sich wechselseitig hinter einander!
Ich sehe da fast nur den einzelnen Vertreter der lokalen FDP klar auf dem Boden der FDGO. Und um das hier jetzt zu untermauern, lesen Sie bitte den Antrag vom 06.12.17 der SPD-Fraktion zur Sitzung der Stadtvertretung vom 07.12.2017, der im Ratsinformationssystem der Stadt Heiligenhafen unter den Niederschriften im Dokument anlagens71217.pdf (1391 kbytes | 14.12.2017) auf den letzten beiden Seiten 23 und 24 nachzulesen ist:
In dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, unterzeichnet von der Fraktionsvorsitzenden Frau Monika Rübenkamp (SPD), ist aufgelistet, in welchen Schritten das Thema „Verlängerung der Anstellungsverträge zur Geschäftsführung der HVB“ im ganzen Jahr 2017 im Haupt- und Finanzausschuss (!) zur Sprache bzw. Beschlussfassung kam. Dieser Sachverhalt solle dann in Form eines Antrages –gerichtet über den Bürgervorsteher Grönwald (BfH) an die Sitzung der Stadtvertretung– an die Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein zur Prüfung gegeben werden. Schließlich –so der letzte Absatz jenes Antrages der SPD-Fraktion– bestehe weiterhin der Wunsch der Stadtvertretung, die beiden bisherigen städtischen Mitarbeiter (deren Dienstherr der Bürgermeister kraft Amtes ist!) für die Geschäftsführertätigkeit in der HVB freizustellen.
Aha!
Der Haupt- und Finanzausschuss spricht also für die Stadtvertretung.
Wozu haben wir hier eigentlich Anfang 2016 einen Bürgermeister per Direktwahl in das Amt des Leiters der Verwaltung eingesetzt?
Der für die Organisation und Kontrolle gemäß Gemeindeordnung unterhalb des Stadtparlamentes angesiedelte Hauptausschuss als Pflichtausschuss gemäß GO steht in Heiligenhafen oberhalb des vom Souverän, also von uns Wählern legitimierten obersten Vertretungsorgans „Stadtvertretung“. Das ist nicht in Ordnung so!
Nach Maßgabe der Gemeindeordnung ist die Stadtvertretung Dienstherr des Bürgermeisters, der allerdings als Wahlbeamter auf Zeit auf die Einhaltung der Gesetze besonders zu achten hat, wie auch der Bürgervorsteher. Allerdings hat die Stadtvertretung vor Jahren schon beschlossen, die Dienstaufsicht über das Bürgermeisteramt nicht selbst auszuüben, sondern durch den Hauptausschuss ausüben zu lassen. Zugleich ist nach der Gemeindeordnung der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses als „Erster Stadtrat“ der Stellvertreter des Bürgermeisters.
In Heiligenhafen hat aus dieser Konstruktion nun der Stellvertreter des Bürgermeisters zugleich die Dienstaufsicht über seinen Chef, um das hier einmal plakativ aufzuzeigen. Auch das sehe ich dunkler als nur in rechtlicher Grauzone…
In gleicher Art haben die derzeit handelnden Politiker hier in einem mehrjährigen Prozess auch das Bürgermeisteramt entwertet und ausgehebelt, indem sie immer mehr Aufgaben aus dem vom Bürgermeister zu verantwortenden Verwaltungsapparat auf den ausgegliederten Eigenbetrieb HVB ausgelagert haben. Das zeigt sich insbesondere daran, dass nahezu alle werthaltigen Liegenschaften aus dem Vermögenshaushalt der Stadt Heiligenhafen in das EIGENTUM der privatrechtlich organisierten HVB überführt wurden. Die können damit schalten und walten wie sie wollen, denn die unreflektierte Rückendeckung der Politiker ist offensichtlich. Eine fragwürdige Rückendeckung, denn es kann und darf nicht sein, dass die Politik sich unter Verstummen jeglicher parlamentarischer Opposition und Selbstentmachtung der Stadtvertretung zusammenrottet und das Bürgermeisteramt aushebelt.
Dann soll etwa die CDU beim anstehenden Neujahresempfang im Januar im Veranstaltungspavillon bitte gleich offen erklären, dass sie den Wähler eigentlich nur als lästiges Übel einordnet, den es zu überwinden gilt. Ebenso braucht sich die SPD nicht weiter wundern, wenn sie kaum noch als Volkspartei ernst zu nehmen ist, wenn auf lokaler Ebene so ein Schindluder mit grundlegenden demokratischen Spielregeln betrieben wird. Solche Leute stehen nicht mehr auf dem Boden der berühmten „freiheitlich demokratischen Grundordnung“, die insbesondere die CDU unter Kanzler Kohl so gern beschworen hat.
Tatsächlich haben wir es hier in Heiligenhafen mit einer Art Putsch der selbstgefälligen Lokalpolitik gegen die sie wählende Bevölkerung zu tun.
Diese Sicht ist zu hart? Wirklich?
Was anderes ist es denn, wenn aus dem Dringlichkeitsantrag der SPD aus Vorgängen innerhalb des dem Stadtparlament/ der Stadtvertretung untergeordneten Haupt- und Finanzausschusses zunächst ein Prüfungsauftrag in Richtung der Kommunalaufsicht hervorgeht, also eine rechtliche Würdigung der offensichtlich zwischen den handelnden Lokalpolitikern und dem Bürgermeister unterschiedlichen Lesart der gesetzlichen Rahmenbedingungen erst noch eingeholt werden soll, also in Bezug auf die finale Vertragserneuerung noch abzuwarten ist? Und nun dagegen in der Ausgabe der Heiligenhafener Post von Mittwoch, d. 27. Dezember 2017, mitten auf der unteren Titelseite unter der Überschrift „Verträge verlängert“ der Vorsitzende des Aufsichtsrates und Stadtverordnete Herr Ekkehard Hermes (CDU), der in den Sitzungen der Stadtvertretung nie etwas sagt, zitiert wird mit der Aussage, man „habe eine Lösung gefunden“! Eine Lösung, sich über die Gemeindeordnung, also über Recht und Gesetz hinwegzusetzen?
Das muß die jetzt zu stellende und zu klärende Frage sein — aus unserer Sicht, der Sicht der angestammten Bevölkerung und Wähler!
Übrigens darf nicht vergessen sein, dass die den Dringlichkeitsantrag unterzeichnende Stadtverordnete Rübenkamp (SPD) zugleich die stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der HVB ist. Gerade sie als Frau hätte aus gesetzlicher Verantwortung des Aufsichtsrates wie auch aus Verantwortung gegenüber ihren Wählern die Gelegenheit nutzen müssen, auf eine paritätische Besetzung der Geschäftsführung der HVB statt mit zwei Männern nun mit wenigstens einer Frau hinzuwirken.
Geschenkt, das wäre wohl auch zuviel erwartet…
Bedenklich ist allerdings: Wir haben keinen einzigen Rechtsanwalt in unserer hiesigen Stadtvertretung. Offensichtlich nicht einmal einen oder eine, der oder die es versteht, Gesetze zu lesen und sauber danach zu handeln. Im Ergebnis haben wir hier auf lokaler Ebene eine unerträgliche Erosion von demokratischer Legitimation und Rechtsstaatlichkeit.
Dann kommen so unglaubliche Dinge dabei heraus wie etwa ein freudiger und wiederholter Ausspruch des Stadtverordneten Poppendiecker (SPD) –der sogar langjährig im Landtag Schleswig-Holsteins ein Mandat inne hatte–, man „hätte mit dem Hafen gottlob nichts mehr zu tun!“ Oder ein klar rechtswidriger Beschluss der Stadtvertretung, mutwillig das Frage- und Rederecht anläßlich der Bürgerfragestunde zu beschneiden, nachdem der Bürgervorsteher die Parlamentssitzung zu einer Art Standgericht über meinen Schriftsatz gegenüber dem Amtsgericht Oldenburg in Holstein umfunktionierte. Da war und ist noch mehr…
Wir müssen auch im Blick behalten, dass die HVB-Geschäftsführer ungerührt nicht nur wie bei der Sache mit der Fischbrötchen-Systemgastronomie erkennbar, sondern auch mit weiteren Grundstücksflächen westlich der neuen Hotelanlagen vollendete Tatsachen in Richtung weiterer Bebauung schaffen wollen. Sehen sich der Aufsichtsrat, und darüber die weiteren Damen und Herren der gewählten Mandatsträger noch in der Verantwortung dem Wähler gegenüber? Wie die weiteren in der Heiligenhafener Post wiedergegebenen Äußerungen des HVB-Aufsichtsratsvorsitzenden Hermes (CDU) belegen, haben wir längst den Zustand „Bananenrepublik“.
Liebe Leser meiner Webseiten — das zu korrigieren ist in 2018 mindestens hier vor Ort Ihre und unsere Aufgabe! Wir brauchen eine demokratische Alternative.
In diesem Sinne wünsche ich ein knalliges, gesundes Neues Jahr 2018!
Wer über Sylvester und Neujahr eher die Ruhe sucht, kann sich ja schon mal in weiteres einlesen:
Meine kleine, aktuelle Lektüre-Empfehlung:
1.) Die AUSGABE 1/2017 vom „HeiligenHAFENER – Das Magazin vom Sonnendeck“; eine Werbezeitschrift aus dem Verantwortungsbereich der „Touristiker“ bzw. der Geschäftführung des kommunalen eigenwirtschaftlichen Betriebes HVB Heiligenhafener Verkehrsbetriebe.
Aus dem Impressum, gekürzt zitiert:
Herausgeber: HVB GmbH & Co. KG, Tourismus-Service Heiligenhafen, Am Jachthafen 4 a, 23774 Heiligenhafen, Telefon 04362/9072-0, http://www.heiligenhafen-touristik.de
Texte: Detlef Arlt, Manfred Wohnrade, Thuan Nguyen
Druck: Eggers Druckerei & Verlag GmbH, Heiligenhafen
Lesen Sie darin bitte die Druckseite 6 „Bett mit Blick“ / „Schlafen am Strand“.
Der Artikel „Ganz großes Ostseekino“ beginnt so:
Verdammt, bin ich ein privilegiertes A…, ein Glückspilz. Beach Motel-Direktorin Alex Rojas hat mich samt meiner liebsten Frau aller Zeiten eingeladen, ein Wochenende in ihrem nagelneuen Hotel direkt am Strand von Heiligenhafen zu verbringen, als öffentlicher Tester sozusagen, mit allem Drum und Dran.
[Soweit hier ein hoffentlich „Lust auf mehr“ bereitendes Zitat]
Sie finden die gesamte Ausgabe dort:
http://heiligenhafen-touristik.de/files/PDFs/HeiligenHafener_1-2017_final_Web.pdf
Als weiteren Text empfehle ich eine ganz staubtrockene Lektüre:
2.) Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes BVerwG vom 20.01.2014 unter dem Aktenzeichen 2 B 89.13
Es geht dabei um die Beurteilung der Frage, in wiefern ein beurlaubter und für eine privatrechtlich organisierte Tätigkeit freigestellter Beamter dennoch an seine besondere Vertrauensstellung gebunden bleibt.
Lesen Sie selbst!
Sie finden den Urteilstext als PDF dort, resultierend aus der Verlinkung der Webseite „Rechtsportal.de“
Ob das eine mit dem anderen zusammenhängt?
Eine solche Frage zu stellen liegt zuvorderst in der Verantwortung des Aufsichtsrates der HVB. Sind die Geschäftsführer ihrer Aufgabe nachgekommen, müssten jene dem Aufsichtsrat berichtet haben, aus welchen Begebenheiten heraus zumindest mein Vertrauen als Bürger in ein beamtenrechtlich tadelloses Verhalten des Geschäftsführers W. nachhaltig zerrüttet ist. Kenntnis vom Verfahren vor dem Amtsgericht Oldenburg in Holstein unter dem Akten- /Geschäftszeichen —35 C 125/17— vom 30.06.2017 hat der Aufsichtsrat zweifellos. Ebenso der Hauptausschuss und über den Bürgervorsteher Grönwald (BfH) die Stadtvertretung.
Vielleicht hilft in der Würdigung dieser Problematik ebenfalls die Kommunalaufsicht?
Zusatz 02.01.2017 ::
Zur weiteren Einordnung lesen Sie bitte auch den Artikel „Korruption: Kleine Geschenke, große Gefahr — Wo Korruption beginnt“, Süddeutsche Zeitung vom 19. Dezember 2013, 11:52 Uhr, von Charlotte Parnack, Lüneburg
[Zitat:] Dürfen sie zu Weihnachten die Plätzchen von der netten Omi annehmen? Oder zu Silvester die Krapfen vom Landtagsabgeordneten? Viele Beamte sind verunsichert, wann ihnen die Annahme von Geschenken gefährlich werden kann. Dabei gibt es klare Regeln. Ein Gespräch mit Korruptionsbeamten. [Zitatende].
Zu meiner kleinen Lektüre-Empfehlung vom 31. Dezember 2017 12:05 unterhalb meines Beitrages „Putsch in der Bananenrepublik Heiligenhafen“ hat mich Mittwoch, 28. Februar 2018 08:25 [Message-ID: <5FF71ED2217FF0429BB2CB24F4044D5C6B544E04@SRV2011.hvbkg.local>], ein eMail von Herrn Manfred Wohnrade als Geschäftsführer der Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co.KG & LTO „Ostseespitze“ erreicht, welches ich jetzt zur Kenntnis genommen habe.
Herr Wohnrade bittet mich um Richtigstellung.
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht räume ich durch nachstehend abgebildetes Vollzitat dem Herrn Geschäftsführer des städtischen Eigenbetriebes die Gelegenheit ein, seinen subjektiven Eindruck hier dargestellt zu sehen:
[Zitat-Anfang]
Sehr geehrter Herr Boldt,
in einem Kommentar vom 31.12.2017 auf Ihrer Internetseite http://www.niklasboldt.de vermitteln Sie den Eindruck, dass ich im Zusammenhang mit einem Artikel im „HeiligenHAFENER“ kostenlos im Beach Motel übernachtet habe. Ich stelle hiermit fest, dass ich weder im Zusammenhang mit diesem Artikel, noch zu einem anderen Zeitpunkt jemals kostenlos im Beach Motel übernachtet habe. Zur Richtigstellung hatte der Verfasser des Artikels, Herr Detlef Arlt Ihnen bereits am 04.01.2018 folgenden Kommentar geschickt:
„Sehr geehrter Herr Boldt,
in Ihrem Kommentar vom 31.12.2017 vermitteln Sie den Eindruck, dass der HVB-Geschäftsführer Manfred Wohnrade auf Einladung des Beach Motels ein kostenloses Wochenende dort verbracht hat, indem Sie ein Zitat aus einem HeiligenHafener Artikel mit einem Auszug aus dem Impressum verknüpfen. Hierzu stelle ich fest: Als Autor des entsprechenden Artikels habe ICH im Dezember 2016 mit meiner Frau auf Einladung der Direktion des Beach Motels vor der offiziellen Eröffnung des Hotels ein Wochenende dort verbracht, um den entsprechenden Artikel schreiben zu können. Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, stelle ich weiterhin fest, dass Manfred Wohnrade ausschließlich das Editorial des HeiligenHafeners schreibt. Alle weiteren Artikel (bis auf den Veranstaltungskalender) werden von mir recherchiert und verfasst. Alle darin beschriebenen Vorteile und Vergünstigungen werden ausschließlich mir gewährt.
MfG, Detlef Arlt“
Auf diese Richtigstellung haben Sie leider nicht reagiert und auch den Artikel/Kommentar nicht geändert. Ich möchte Sie hiermit höflich auffordern, dieses nun umgehend nachzuholen. Vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß
Manfred Wohnrade
Geschäftsführer
Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG & LTO „Ostseespitze“
Am Jachthafen 4a, 23774 Heiligenhafen
04362-50340
http://www.heiligenhafen-touristik.de
http://www.ostseespitze.de
[Zitat-Ende]
Dem füge ich hinzu:
Ein eMail eines Herrn Detlef Arlt hat mich weder am 04.01.2018 noch danach erreicht. Ich pflege die Posteingänge der mehreren von mir verwendeten Mailaccounts regelmäßig einzusehen, dabei auch Spam-Ordner zu beachten.
Von mir aus darf Herr Arlt sich in dem –so behauptet– von ihm geschriebenen Text als „A…“ oder B oder was auch immer einordnen. Ob der Duktus des Artikels „Bett mit Blick“ / „Schlafen am Strand“ wirklich witzig, originell oder werbewirksam ist, dürfte ebenso im Auge des Betrachters liegen. Unter welchen Vorgaben oder Erwartungen Herr Arlt seine Texte entwickelt, wäre durchaus interessant. Darum geht es hier dennoch nicht.
Allerdings steht Herr Wohnrade als rechtlicher Vertreter des Herausgebers sehr wohl in einer hervorgehobenen Verantwortung auch dessen, was das Werbemagazin „HeiligenHAFENER – Das Magazin vom Sonnendeck“ nach außen in einen weiten Leserkreis streut. Von daher muss er sich Inhalte dieses Druckwerkes als eigene zumessen lassen. Immerhin hat der Herausgeber nicht dafür gesorgt, dass die Artikel in ihrer jeweiligen Autorenschaft durch Dritte gekennzeichnet sind. Diese Unschärfe „vermittelt ebenfalls einen Eindruck“ beim Leser, der sicher subjektiv ist, doch nicht so sein muss wie es dem einen oder anderen oder speziell Herrn Wohnrade erscheinen mag. Und Darstellungen in Verbindung mit unserer Stadt Heiligenhafen insgesamt sind aus der Zweckgebung der HVB GmbH&Co.KG mit einer Verantwortung belegt, die um einiges größer sein sollte als nur der interessensgeleitete Blick des Touristikers, der letztlich auf dem gesamten Leben dieser Stadt nur aufsetzt.
Dass Herr Wohnrade im weiteren Zusammenhang mit seinen Methoden keineswegs zimperlich ist, zeigt der Vorlauf zum Verfahren vor dem Amtsgericht Oldenburg in Holstein unter dem Akten- /Geschäftszeichen —35 C 125/17— vom 30.06.2017 und der zur Verfahrensbegründung zuvor erhobenen Strafanzeige wie auch der Initiierung der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt durch seinen abhängig Beschäftigten Herrn G.
Solches scheint Herrn Wohnrade leicht von der Hand zu gehen, und das ist sehr erheblich gravierender als eine Lektüre-Empfehlung, die keineswegs zwingend „einen Eindruck vermittelt“.
Bestehen denn Zusammenhänge? Eine solche Frage zu stellen läge zuvorderst in der Verantwortung des Aufsichtsrates der HVB. Ist es überhaupt Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge, dass ein eigenwirtschaftliches Unternehmen der Stadt in Konkurrenz zur ansässigen Privatwirtschaft Exklusiv-Vermieter des „Strand-Ressort“ ist, eigene Vermietungsbüros betreibt oder eine Zeitschrift verlegt, die in gewissem Maß zum Beispiel Anzeigenkunden von der „Heiligenhafener Post“ abzieht?
Muss das sein, der Werbebroschüre einen Namen so dicht zur seit 134 Jahren erscheinenden lokalen Zeitung zu geben? Ist das alles „sauber“ und wettbewerbsrechtlich fair?
Doch statt dem etwa in Bezug auf das vorstehend genannte Verfahren vor dem Amtsgericht in Oldenburg in Holstein erkennbar nachzukommen, ist in Umkehrung der Strukturen ein Schriftsatz aus meiner Hand von Herrn Wohnrade über den Aufsichtsrat „nach oben“ bis zum Bürgervorsteher geschoben worden, aus dem heraus der Kopf der Stadtvertretung dann eine Art Standgericht abgehalten hat, ohne auf die Hintergründe auch nur im geringsten eingehen zu wollen.
Dazu der Artikel der „Lübecker Nachrichten“ von Freitag, den 28.07.2017 18:10 Uhr: „Stadtvertretung verweigert Bürger das Wort in Fragestunde — Heiligenhafen: Redeverbot ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung.
Nicht nur dazu bräuchte es längst eine Richtigstellung!
Wenn dazu etwas kommen würde — nur herbei damit, ich werd’s hier veröffentlichen.