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„Klare Ansage“ in Bezug auf die strukturellen Mißstände vornehmlich wegen der vom Gesetzgeber in der Konstruktion der Gemeindeordnung so nicht gedachten Auslagerung städtischer Belange hinter die verschlossenen Türen des wirtschaftlichen Eigenbetriebes HVB ist auch nach dieser –für mich dritten (1998, 2016 und 2020)– Teilnahme an einer Bürgermeisterwahl weiterhin erforderlich. Wer seinen „Hut nicht auch selbst in den Ring stellt“, kann über die lange Strecke schwerlich Kritik üben. Also ::
Auch wenn die Rechtsformen der privat organisierten Wirtschaft gewählt wurden, bleiben die Grenzen der kommunalpolitischen Daseinsvorsorge so wie die Transparenzpflichten lokalen politischen Handelns bestehen.
Ist jemand anderer Meinung? Der möge hier sachlich fundiert argumentieren und kommentieren!