Die Testbuhnen am Steinwarder und Graswarder vor Heiligenhafen — wirkungslos!

Aus aktuellem Anlass und infolge der seit Januar 2022 mehreren deutlichen erosiven Belastungen des touristischen Wertes der Strände vor Heiligenhafen stelle ich nachstehenden Hyperlink hier erneut ganz nach vorn:

Ingenieursmäßiger Nachweis:
Durchlässige Holzpfahlbuhnen sind wirkungslos! [PDF-Download]

Bitte, bevor Sie sich eine Meinung bilden:
Lesen Sie den Text, drucken Sie sich das PDF aus, gehen Sie damit an den Steinwarder oder den Graswarder vor Heiligenhafen, schauen Sie auf eine der Pfahlreihen entweder vom Test-Buhnenfeld „West“, oder auch vom Test-Buhnenfeld „Ost“.
Vergleichen Sie den Text mit dem, was Sie selbst sehen und erkennen können.
Es geht nicht um meine Meinung, sondern um eine faktenbasierte Analyse der behaupteten, jedoch nicht gegebenen „Wirkungsweise durchlässiger Holzpfahlbuhnen“.

Und achten Sie im Weiteren bitte darauf, was die unbeschränkte Ignoranz der Stadtvertretung der Stadt Heiligenhafen absehbar im März 2022 erneut beschließt, wenn es nicht gar bei einer fundamentlosen, angekündigten Eilentscheidung des Herrn Bürgermeisters Brandt bleibt. Versagt wie in zu vielen vorherigen Jahren und Jahrzehnten nun erneut auch dieses Spitzenorgan gemäß Gemeindeordnung, den Weg hin zu einer fachlich kompetenten Lösungsfindung frei von finanziellen Eigeninteressen zu organisieren? Durch den vorschnellen Griff in die Gemeindekasse, mit Kosten zu Lasten von uns allen?

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Kommt die weitere Bebauung auf dem Steinwarder auf den Prüfstand?

Wer noch nicht den jüngsten „Aufreger“ in der Lokalpolitik der Stadt Heiligenhafen bemerkt und inhaltlich durchdrungen hat, möge bitte nicht auf haltlos verbreitete „alternative Fakten“, also in manipulierender Absicht umlaufende Halb- und Unwahrheiten, leichtfertig hereinfallen, sondern sich selbst mit der Problematik rund um die fortdauernde „touristische Inwertsetzung der Potentialfläche Steinwarder“ ernsthaft beschäftigen.
Wer auch immer glaubt, mit wenigen kurzen Sätzen wäre alles geklärt, sieht nicht die Vielschichtigkeit dessen, was nach Diskussion aller Aspekte erst einen Konsens ermöglicht.
Selbst meine10 Kritikpunkteim vorherigen Beitrag (Einwendungen gegen die beiden B-Pläne zu Parkpalette und Erlebnisbad) erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt so viel mehr dazu zu sagen.

Politik bedeutet, im Zusammenleben zu Entscheidungen zu gelangen, so unterschiedlich unsere Einstellungen auch sein mögen. Konstruktive Mehrheiten sollen und müssen zum Tragen kommen, um auf Anforderungen und Veränderungen der Zeit in Erinnerung an die Vergangenheit und mit Blick auf eine nahe und ferne Zukunft zu reagieren. Die Kunst besteht darin, die (zunächst?) unterlegene Minderheitsmeinung dennoch zu hören, zu respektieren, nach Möglichkeit zur Optimierung einer Entscheidung mit einzubinden, und Kritik zumindest für denkbar nötiges Nachbessern zu einem späteren Zeitpunkt im Hintergrund zu speichern.
Diese Entscheidungsfindung ist der institutionalisierten Politik anvertraut.

Sehen wir hier in Heiligenhafen aber den angemessenen transparenten Umgang damit?
Nein!

Eine Polarisierung, „bist du für ein Schwimmbad, oder bist du dagegen!?“ greift definitiv zu kurz und verfehlt das Thema, welches nun großes Interesse findet und auch offensichtliche Empörung in einer bunt gemischten Einwohnerschaft zutage fördert.
Die Empörung artikuliert sich jetzt in einem Bürgerbegehren, das als gemeinsame Klammer zum Inhalt hat, keine weitere Bebauung auf den letzten Frei- und unberührten Naturflächen des der Stadt Heiligenhafen vorgelagerten, identitätsstiftenden Steinwarders mehr durchzuführen.
Informieren sie sich dazu bitte in den Sitzungsprotokollen zu den Ausschüssen und Entscheidungen der Stadtvertretung, leider sehr sperrig nur in bildhaltigen und nicht einer Textsuche zugänglichen PDF im Ratsinformationssystem „offen“ RiSo in den Webseiten, die von der Verwaltung der Stadt Heiligenhafen vorgehalten werden:
–> www.heiligenhafen.de –> stadtverwaltung-politik –> politik –> ratsinformationssystem –> Dokumentensuche Ganzen Text lesen →

10 Kritikpunkte zu den B-Plänen Nr. 95 und Nr. 84 über die weitere touristische Inwertsetzung des Steinwarder Heiligenhafen (Erlebnisbad und Parkpalette)

In der Heiligenhafener Post von Montag, d. 20 Juli 2020, waren die Bekanntmachungen

  1. über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 (Bereich nördlich der Straße Steinwarder, östlich des geplanten Familotel, südlich der Strandpromenade und westlich der Parkpalette [–> B-Plan Nr. 84]) der Stadt Heiligenhafen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
  2. über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 (Aufspülfläche zwischen Straße Steinwarder und Strandpromenade) der Stadt Heiligenhafen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

für die (zu) knapp bemessene Zeit vom 28. Juli 2020 bis einschließlich 11. August 2020 zur Unterrichtung … der Öffentlichkeit ausgelegt.
Unter dem B-Plan Nr. 95 ist die Errichtung eines Erlebnisbades beabsichtigt, unter der Nr. 84 die Erweiterung der bestehenden, kies-gebundenen PKW-Stellflächen hin zu einer zwei Ebenen umfassenden Parkpalette aus Beton.

Verantwortlich gezeichnet hat diese Bekanntmachungen die „Stadt Heiligenhafen — Der Bürgermeister“ [Anm.: damit ist das zuständige Organ gemäß Gemeindeordnung umschrieben], vertreten durch Bürgermeister Kuno Brandt […was den Menschen bezeichnet, der das Amt durch Wahl bekleidet und im Rahmen des Gesetzes auszufüllen hat].

Es haben sich besorgte und auch empörte Bürger*Innen mit Fragen an mich gewandt. Auch in mehreren Gruppen bei Facebook sind „Diskussionen“ aufgekommen, in denen Einwohner wie auch an der Bewahrung letzter Naturräume auf dem Steinwarder interessierte Gäste und Besucher Kritik an dem Standort eines geplanten Schwimmbades auf der letzten naturnahen Freifläche des Steinwarders äußern. Diese Stimmen treffen auf ignorante Lokalpolitiker und deren Unterstützer, die wenig dem Bürgerinteresse nachkommende Positionen und gestrige, längst überkommene und zumindest zu hinterfragende Entscheidungen verteidigen. Der Graben zwischen Profiteuren eines ungezügelten Ausbaus der touristischen Kapazitäten gegenüber Einwohnern, die eher vor zunehmender Verkehrsbelastung und „over-tourism“ den bitteren Verlust immaterieller Lebensqualität beklagen, wird erkennbar tiefer.

Sehen wir da Kräfte des vermittelnden Ausgleiches? Eher nicht.

So verwies die unlängst ihr Mandat niederlegende ehemalige Stadtvertreterin Frau M. Steuck (SPD) auf die erste und einzige öffentliche „Informationsveranstaltung“ in 2019, die eher eine „die-Planung-steht-Verkündungsveranstaltung“ des HVB-Fürsten zum Thema Steinwarderbebauung/Parkpalette/Schwimmbad war. Dort hätten die Kritiker ja ihre Bedenken vortragen können.

Nee, schon klar, so aus dem Handgelenk heraus, spontan, vor vollem Saal, der vom Sitzungspräsidenten Wohnrade deutlich wahrnehmbar mit einer von ihm mobilisierten Anhängerschar gefüllt war, ist es eben nicht jedermanns Sache, aufzustehen und sich zu Wort zu melden.

Ähnlich undemokratische Einstellung äußerte auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11. Juni 2020 im Kursaal der neben den Ausschussmitgliedern und weiteren Stadtvertretern ebenso anwesende Herr Claus Meyer (SPD), Admin der Facebook-Gruppe „Politik in Heiligenhafen“, durch Zwischenruf, während ich unter TOP 5 „Bürgerfragestunde“ zwei Wortmeldungen einbrachte: Zur ersten wurde mir eine Antwort zur von der HVB geplanten Aufstellung von zehn Infosäulen für 150.000 EUR im Nachgang zugesagt, die bis heute nicht eingegangen ist. Als zweites gab ich als Anregung zum Thema „Ferienzentrum i.V.m. Schwimmbad“ einen Hinweis auf meine jüngste Webseite, die sich mit einer Gesamtbetrachtung dazu beschäftigt und gerade auch bautechnisch wie planungsrechtlich relevante Informationen enthält. Damit verband ich die Frage, warum auch bei diesem großen Projekt alles nur wieder in den Händen der HVB liegt.
Meyer beantwortete unaufgefordert diese Frage mit seinem Dazwischengemurmel, „das habe die Stadtvertretung doch alles vor Jahren schon an die HVB beauftragt“.

Soweit an dieser Stelle einige Sätze zum Selbstverständnis dieser Stadtvertretung, die also ebensowenig transparent und bürgerorientiert denkt und handelt wie in vorherigen Wahlperioden. Das muss sich ändern.

Deshalb folgt der Text meines fristwahrend am 11. August 2020 fertig erstellten und in Schriftform unterzeichnet im Rathaus abgegebenen Schreibens mit zehn Kritikpunkten zu den o.a. Bebauungsplänen. Sie können das Widerspruchsschreiben auch als PDF downloaden.

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Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses 11.06.2020 im Kursaal des Ferienzentrum Heiligenhafen.

Am Donnerstag, d. 11. Juni 2020 zu 19 Uhr, fand „in Zeiten von Corona“ nach über einem Vierteljahr seit dem →Hauptausschuss am 02. März 2020 erstmals wieder eine auch uns Bürgern zugängliche Sitzung statt. Im Vorfeld zur nächsten Zusammenkunft der Stadtvertretung am 25.06.2020. Zugleich war es die erste Möglichkeit, der lokalen Politik wieder offen Fragen stellen zu können. Ganzen Text lesen →

Schwimmhalle: Ferienzentrum Heiligenhafen versus Steinwarder

Betrifft: Flächennutzungsplan in der Fassung der 27. Änderung, und die fatalen Folgen

– Entwicklung der Potentialfläche Steinwarder (Familotel | Parkpalette | Schwimmhalle)
– Entwicklung Ferienpark (Projekt Bünning ex. Steltner-Gaststätten, Aktiv-Hus)

Ausgangslage:
Wie Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger, bei Facebook, durch die von der HVB initiierte Bürgerbefragung, und zuletzt die Bürgermeisterwahl offensichtlich zeigen, ist ein Großteil der Heiligenhafener Einwohnerschaft mit einer weiteren Entwicklung in Richtung “over-tourism“ nicht einverstanden. Insbesondere besteht große Unzufriedenheit mit der mehr als ungenügenden Information über anstehende, im Verborgenen vorangetriebene, und zukünftig geplante Projekte.

Die Lübecker Nachrichten schrieben am So./Mo. 5./6. Januar 2020 auf Seite 11 Ostholstein unter der Berichterstattung über Investitionen 2020:

“Heiligenhafen will ein Erlebnisbad: Erste Entwürfe hat das Architektenbüro Michelmann aus Hannover angefertigt. Es werde aber definitiv noch einen europaweiten Wettbewerb geben, sagte Joachim Gabriel, Geschäftsführer der Heiligenhafener Verkehrsbetriebe (HVB). Vorgesehen sind Sportwasserbereiche, Freizeitbecken, Kinderbecken, und Außenbecken. Nach einer Potentialstudie der Adam & Partner Unternehmensberatung aus Hamburg soll das Bad für etwa 100.000 Besucher jährlich ausgelegt sein.”

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Bürgermeisterkandidat Wohnrade – keine Empfehlung!

Im Zuge des laufenden Wahlgeschehens zur Findung eines neuen Bürgermeisters der Stadt Heiligenhafen haben mein bislang und wohl auch weiterhin sehr geschätzter Mitbewerber Herr Brandt,

  • der in seiner ruhigen Art im wesentlichen seine bestehende Tätigkeit als Amtsleiter der Bau- und Ordnungsverwaltung innerhalb der städtischen Verwaltung beschreibt,
  • dieses mit internem Wissen um laufende Amtsvorgänge, bestehende Mittelzuweisungen und dergleichen unterlegt, und
  • wenig zu der ganz anderen Bedeutung der organschaftlichen Stellung des Bürgermeisters sagt,
  • und vor allem zu dem wichtigen Thema, wie er den losgelösten Eigenbetrieb HVB wieder in die Vorgaben der Gemeindeordnung zurück holen will, sich gar nicht äußert

und der weitere Kandidat Herr Wohnrade,

  • der ebenso Teil der bestehenden Verwaltungsstruktur ist und
  • über seinem aus unser aller Wahrnehmungsmöglichkeit abgespalteten internen Wissen mit Projektvorstellungen auftrumpft,
  • die er aus dem ggfls. nur anderen Sessel von seiner Meinung getragen weiter verfolgen will (das gilt für beide verwaltungsinternen Bewerber – es käme kein neues Wissen hinzu)
  • — es sei denn, die Stadtvertretung würde ihm abweichende Vorgaben machen, was ja schon jetzt lange nicht mehr der Fall ist… —

sich mit zahlreichen eigenen Projekten in die Öffentlichkeit gestellt.
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Installation von zehn Informationsterminals im Stadtgebiet für 150.000 € durch die HVB

Sitzung des Hauptausschusses 02.03.2020 — der GF der HVB war verhindert…

Heute um 17 Uhr war eine Sitzung des koordinierenden Hauptausschusses der Stadt Heiligenhafen. Im offenen Ratsinformationssystem innerhalb der Webseiten unter www.heiligenhafen.de war dazu die Tagesordnung hinterlegt, zusammen mit einer Sitzungsvorlage zum TOP 9.2 „Nachtrag zum Wirtschaftsplan der HVB für das Geschäftsjahr 2020“.
Das Dokument zur Sitzungsvorlage war/ist das „Dokument: 2_top8.2.pdf (883 kbytes | 12.02.2020)“. Diese Datei dürfte im Rahmen des täglichen Server-Updates in das Protokoll-Archiv verschoben werden. Unter www.heiligenhafen.de/stadtverwaltung-politik/politik/ratsinformationssystem/ können Sie diese dann suchen und nachlesen.

Worum es geht: Ganzen Text lesen →

Bei Facebook werden klar die Grenzen überschritten …

Während ich im Zuge der laufenden Bürgermeister-Wahl unterwegs bin, mit vielen Menschen spreche und meinen Flyer als Wahlinformation verteile, bin ich mehrfach darauf angesprochen worden ob ich wüsste, was in den nicht nur von mir so bezeichneten „unsozialen Netzwerken“ so alles zum Besten gegeben wird. „Ja, doch, durchaus…!“
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Wem gehört eigentlich der Kommunalhafen …

Die Frage, wie es um das Eigentum am Kommunalhafen tatsächlich bestellt ist, ist in vielerlei Hinsicht von besonderer Bedeutung. Weit verbreitet und tief im Bewußtsein der Bevölkerung verankert herrscht die Meinung, dass „der Hafen“ uns allen, also „der Stadt“ gehört.
Nun, das mag ein zweidrittel Jahrtausend so gewesen sein, und geht auf älteste erhaltene Urkunden und Verbriefungen von Rechten zurück. Insbesondere auf das sogenannte „Hafenprivileg“ vom 26.12.1350! Sie finden dazu als Quelle die Beschlussvorlage zur Sitzung der Stadtvertretung vom 26.09.2019 zu TOP 12. Der Hyperlink führt direkt zum Download des PDF aus dem Ratsinformationssystem „offen“ der Stadt Heiligenhafen. Sie finden darin auch Informationen zum Namen der Stadt in der geschichtlichen Einordnung.
Im Zuge der vielen Veränderungen in der Nutzung der einst gefühlt uns allen gemeinsam gehörenden Flächen und Grundstücke habe ich in den verschiedenen Bürgerfragestunden immer wieder auch nach dem Umgang mit den Liegenschaften der Stadt Heiligenhafen gefragt.
Als Einzelbeispiel dient das Bauvorhaben der Systemgastronomie [Gosch] auf dem Premiumgrundstück hinsichtlich der Lauflage, das es hier überhaupt gab: Aus dem Vermögenshaushalt der Stadt an die HVB „übertragen“, hat der Eigenbetrieb der Stadt das verkauft, und den erzielten Erlös dann als Leistung in die eigene Bilanz gestellt statt das Geld an die Stadt zurück zu geben, von der das Grundstück zuvor ja kam.
[Anmerkung: Wegen solcher Intransparenzen hat das zuständige Innenministerium des Landes verfügt, dass ab diesem Haushaltsjahr 2020 auf eine konsolidierte Gesamtbilanz hingearbeitet werden muss, die voraussichtlich nach Durchlaufen der mehreren Prüfungsinstanzen ab Frühjahr 2022 uns allen sichtbar werden lässt, wie es tatsächlich um die Finanzen unserer Stadt bestellt ist. Dann kommen alle Schattenhaushalte und verdeckten Risiken zum Vorschein. Im Bemühen um diese Zahlen hatte der PSH „Politischer Stammtisch Heiligenhafen“, wo es wohl entsprechende Expertise gab, aus den nur unvollständig, und doch aus offiziellen Unterlagen ablesbaren Haushaltsdaten eine Prognose errechnet, die alles andere als erfreulich ist. Ich werde mich noch darum bemühen, eine Freigabe zur Veröffentlichung eines umlaufenden offenen Papiers in meinen Webseiten zu bekommen.]

In der Sitzung der Stadtvertretung im Herbst 2019 fasste ich meine Nachfrage nach Verbleib der städtischen Grundstücke umfänglicher. Diese Stadtvertretung konnte oder wollte meine Frage nicht sogleich beantworten –was verständlich ist–, weshalb die Kämmerin mir im Nachgang eine Antwort zukommen lassen sollte. So der Beschluss der SV.
Nach einigen Wochen bekam ich dann allerdings nicht die erwartete Antwort von der buchführenden kompetenten Amts-Stelle, sondern von der Politik in Form eines Schreibens des derzeit stellvertretend amtierenden Bürgermeisters und Ersten Stadtrates Herrn Volkert Loose. Tenor der Antwort: Die Übertragung der mehreren bedeutenden Grundstücke sei bereits in 2001 im Zuge der Neustrukturierung des Tourismus-Service erfolgt. Genauer ließe sich das nicht mehr nachvollziehen, da das schon so lange her sei.

Tja, diese Antwort kann aber nicht stimmen, denn mindestens der Grundbuchauszug von Heiligenhafen Blatt 5946 über den Kommunalhafen und weit mehr besagt, dass die Übertragung des Hafens erst geraume Zeit später erfolgte, und zwar in 2009. Seitdem agieren die HVB –noch befeuert durch den Aufsichtsrat, der meint, ein freies Unternehmen zu führen– zusehends ungenierter als freier Eigentümer, der dort außerhalb verwaltungsrechtlicher Standards nach früherer Art eines Hafenvogtes macht was er will, weitgehend außerhalb der Sichtbarkeit der Bürger, da Veränderungen nicht mehr über die Beschlüsse und Protokolle der Stadtvertretung abgebildet werden. Wenn überhaupt, gibt es zu den Sitzungen der SV in dürrsten Worten und ohne jegliche Protokollierung nichtssagende „Auskünfte“ von Seiten der im Publikum sitzenden Geschäftsführer der HVB.

Und dieses nicht den Grundlinien der Gemeindeordnung entsprechende Umgehen des dennoch klar der Hoheit der Stadt Heiligenhafen unterstehenden Eigenbetriebes HVB mit den anvertrauten, höchst wertvollen Liegenschaften außerhalb einer wirksamen Kontrolle durch die gewählten –nicht die in den Aufsichtsrat entsandten (auch wenn es sich dabei formal um die gleichen Personen handelt, die jedoch nicht konsistent handeln)– Stadtvertreter bekommt nun anlässlich der anstehenden Wahl eines neuen Bürgermeisters der Stadt Heiligenhafen am 08.03.2020 erneut brisante Bedeutung.

Dazu mehr…

Grünenstammtisch 26.02.2020 – eMails – Kandidatenvorführung

Am 20.01.20 um 13:31 schrieb 🌻B90/DIE GRÜNEN🌻Jörn Brauer:

Lieber Niklas Boldt, lieber Kuno Brandt!

Wir planen für unseren Grünenstammtisch am 26.02.2020, 20.00 Uhr, alle Bürgermeisterkandidaten einzuladen, um von Ihnen Ihre Vorstellungen zu insbesondere  „grünen“ Themen zu hören.
Wir planen dazu, feste Fragen zu stellen, die wir rechtzeitig vorher formulieren und übersenden.
Dazu bekommen die Kandidaten eine feste Redezeit, damit eventuelle Ausführungen nicht ausufern.
Natürlich gehört auch vorab eine Vorstellung der Kandidaten dazu.
Soweit noch möglich, werden wir am Ende auch noch Publikumsfragen zulassen.
Die Veranstaltung findet im Backbord statt. Uns steht dazu der Saal der Seglervereinigung zur Verfügung.
Wir würden uns über eine Zusage freuen.
Manfred Wohnrade hat sein Kommen bereits zugesagt.
Für ein persönliches Gespräch stehe ich auch unter [Tel.-Nr. hier gelöscht] erreichen.
Viele Grüße
Jörn Brauer
Sprecher des Vorstands im OV Heiligenhafen Bündnis 90/DIE GRÜNEN

[Die gesamte eMail-Kommunikation sehen Sie unter den mehreren aufzuklappenden Kommentaren — bitte wählen Sie zur Sichtbarmachung nachfolgend den Hyperlink „Kommentare“.]

Buhnismus – Meinung und Eifer geht vor Wissen und Erkenntnis

Aus gegebenem Anlass ist es Zeit, erneut „wider den Buhnismus“ die Stimme zu erheben.

Kaum, dass vor einer Woche gleich zu Jahresbeginn eine einzige Hochwasserwelle den Stränden vor Heiligenhafen die letzte Substanz genommen hat, und gerade jetzt da ich diese Zeilen schreibe erneut eine sturminduzierte Hochwasserwelle „offene Flanken“ in den massiv angegriffenen Dünen aufbricht und weitere Schäden mit sich bringt, läuft auch in den unsozialen Netzwerkseiten eine neue Welle von irreführender Desinformation und unverständiger Kommentierung, um das längst und offensichtlich fehlgegangene „Konzept“ der „Test-Buhnenfelder“ trotz aller berechtigten Kritik weiter voran zu treiben.
Die Pläne dazu, getragen vom fortgesetzten Versagen der städtischen Politik, die ein unvoreingenommenes offenes Diskussionsklima nicht herstellt, liegen längst schon in den Schubladen des Eigentümers der Strände, und das ist nicht mehr direkt die Stadt Heiligenhafen selbst!
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Die liebe Heiligenhafener Post und mein Leserbrief von heute

In der heutigen Ausgabe vom 16.02.2018 der Heiligenhafener Post, Jahrgang 124 Nr. 20,  ist ein Leserbrief von mir abgedruckt. Sehr präsent mittig auf Seite 3 im „Heimatteil“.
Dafür will ich mich an dieser Stelle zunächst einmal bei unserer örtlichen Zeitung –dieses Selbstverständnis haben gewiss noch immer viele der angestammten Leser– bedanken.
Die Redaktion hat aus meinem eingereichten Text die Überschrift „Ich vermisse klare Worte“ herausgezogen. Durch Kürzungen dürfte dem Leser jedoch fern bleiben, was ich eigentlich genau mit meinem Leserbrief zum Ausdruck bringen wollte.
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Die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist schon fast gelaufen

Die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist schon fast gelaufen.
Ist jemand anderer Meinung?

Die Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein werden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Landesregierung hat als Wahltag für die nächste Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen Sonntag, den 06. Mai 2018 bestimmt. Die Wahlzeit der neu gewählten Vertretungen beginnt am 1. Juni 2018 und endet am 31. Mai 2023.
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 55. Tag vor der Wahl (bei der Kommunalwahl 2018 ist dieses der 12. März 2018), 18.00 Uhr, bei der zuständigen Wahlleiterin / dem zuständigen Wahlleiter mit allen erforderlichen Anlagen einzureichen.
[Quelle: Webseiten der Landesregierung]
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Der fragwuerdige Verein zum Museumshafen

Bekanntlich hat die Stadtvertretung quasi „im Vorbeigehen“ auf eine überaus fragwürdige Beschlussvorlage hin die Schaffung eines „Museumshafens“ beschlossen, der faktisch schon längst durch die HVB installiert worden war. Diese Umkehrung der von der Gemeindeordnung vorgegebenen Abläufe ist in sich schon ein unglaublicher Vorgang. Insgesamt sollen dem obskuren „Museumshafen-Verein“ 800.000 EUR an die Hand gegeben werden, ohne dass es ein seemännisch oder sonstwie tragfähig umschriebenes Konzept tatsächlich gibt. Der Haushalt der Stadt Heiligenhafen wird mit einer Bürgschaft von 400.000 EUR daran beteiligt. Also rein am Risiko, nicht aber an den sonst mit diesem fragwürdigen Vorhaben verbundenen Abläufen wie etwa einer Vereinbarung zwischen der HVB und dem „Verein“ Museumshafen am Warder e.V.
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Putsch in der Bananenrepublik Heiligenhafen

In diesem Beitrag lesen Sie, warum es ein Unding ist, wenn der Aufsichtsrat der HVB über das Bürgermeisteramt hinweg eine Verlängerung der Geheim-Verträge der HVB-Geschäftsführer um erneut fünf Jahre herbeiführt und dabei glaubt, die nötige Unterschrift des höchsten Organs der Stadtverwaltung sei zugleich „nicht zwingend notwendig“:
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