Einvernehmlich hatten vor wenigen Jahren die im Stadtparlament vertretenen Parteien und Wählergruppierungen beschlossen, nur eine bestimmte Zahl von Wahlplakaten zuzulassen. Und zwar genau ZEHN pro Partei, Gruppe oder Kandidatur, und daneben zwei weitere Plakate auf seitens der Stadt Heiligenhafen gestellten Plakat-Stellwänden. Hintergrund waren eher negative Erfahrungen mit übermäßiger oder dem Stadt- und Straßenbild abträglicher Plakatierung. Mit dem Beschluss, festgehalten in einer Sonder-Nutzungsverordnung, wollten die Stadtverordneten für die Zukunft vermeiden, dass womöglich sogar extreme Gruppen für Wahlzeiten einen Eindruck erzeugen der dem touristisch gepflegten Eindruck zuwider läuft.
Anläßlich der abschließenden Bekanntgabe der für die laufende Wahl zur Wieder- oder Neubesetzung des Amtes des Bürgermeisters der Stadt Heiligenhafen zugelassenen Personen bestätigte der nominierte Wahlleiter in Anwesenheit des Gemeindewahlausschuß, der fünf bestätigten Kandidaten wie auch insbesondere des Ortsvereins-Vorsitzenden der SPD, Herrn Dr. T. Siebel, die Anzahl der aufstellbaren (!) Plakate mit „10 + 2“. Es gab von keiner Seite einen Einwand oder gar Protest. Dieses soweit zur Ausgangssituation.
Übrigens: Soweit hier Bezeichnungen in grammatisch singulärer Form genutzt werden, die geschlechtsspezifisch in jeweils eigener Schreibweise stehen könnten, soll hier im Interesse einer guten Lesbarkeit die sprachlich gewohnte Form gewählt sein. So kann „der Bürgermeister“ sowohl in der dem Begriff eigenen maskulinen Form verstanden werden, jedoch in gleichwertiger Bedeutung ebenso als „die Bürgermeisterin“, oder heute denkbar in noch sehr viel offenerer Lesart.
Zum fragwürdigen Politikverständnis aktuell besonders der örtlichen SPD
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