In der Heiligenhafener Post von Montag, d. 20 Juli 2020, waren die Bekanntmachungen
- über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 (Bereich nördlich der Straße Steinwarder, östlich des geplanten Familotel, südlich der Strandpromenade und westlich der Parkpalette [–> B-Plan Nr. 84]) der Stadt Heiligenhafen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
- über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 (Aufspülfläche zwischen Straße Steinwarder und Strandpromenade) der Stadt Heiligenhafen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
für die (zu) knapp bemessene Zeit vom 28. Juli 2020 bis einschließlich 11. August 2020 zur Unterrichtung … der Öffentlichkeit ausgelegt.
Unter dem B-Plan Nr. 95 ist die Errichtung eines Erlebnisbades beabsichtigt, unter der Nr. 84 die Erweiterung der bestehenden, kies-gebundenen PKW-Stellflächen hin zu einer zwei Ebenen umfassenden Parkpalette aus Beton.
Verantwortlich gezeichnet hat diese Bekanntmachungen die „Stadt Heiligenhafen — Der Bürgermeister“ [Anm.: damit ist das zuständige Organ gemäß Gemeindeordnung umschrieben], vertreten durch Bürgermeister Kuno Brandt […was den Menschen bezeichnet, der das Amt durch Wahl bekleidet und im Rahmen des Gesetzes auszufüllen hat].
Es haben sich besorgte und auch empörte Bürger*Innen mit Fragen an mich gewandt. Auch in mehreren Gruppen bei Facebook sind „Diskussionen“ aufgekommen, in denen Einwohner wie auch an der Bewahrung letzter Naturräume auf dem Steinwarder interessierte Gäste und Besucher Kritik an dem Standort eines geplanten Schwimmbades auf der letzten naturnahen Freifläche des Steinwarders äußern. Diese Stimmen treffen auf ignorante Lokalpolitiker und deren Unterstützer, die wenig dem Bürgerinteresse nachkommende Positionen und gestrige, längst überkommene und zumindest zu hinterfragende Entscheidungen verteidigen. Der Graben zwischen Profiteuren eines ungezügelten Ausbaus der touristischen Kapazitäten gegenüber Einwohnern, die eher vor zunehmender Verkehrsbelastung und „over-tourism“ den bitteren Verlust immaterieller Lebensqualität beklagen, wird erkennbar tiefer.
Sehen wir da Kräfte des vermittelnden Ausgleiches? Eher nicht.
So verwies die unlängst ihr Mandat niederlegende ehemalige Stadtvertreterin Frau M. Steuck (SPD) auf die erste und einzige öffentliche „Informationsveranstaltung“ in 2019, die eher eine „die-Planung-steht-Verkündungsveranstaltung“ des HVB-Fürsten zum Thema Steinwarderbebauung/Parkpalette/Schwimmbad war. Dort hätten die Kritiker ja ihre Bedenken vortragen können.
…
Nee, schon klar, so aus dem Handgelenk heraus, spontan, vor vollem Saal, der vom Sitzungspräsidenten Wohnrade deutlich wahrnehmbar mit einer von ihm mobilisierten Anhängerschar gefüllt war, ist es eben nicht jedermanns Sache, aufzustehen und sich zu Wort zu melden.
Ähnlich undemokratische Einstellung äußerte auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11. Juni 2020 im Kursaal der neben den Ausschussmitgliedern und weiteren Stadtvertretern ebenso anwesende Herr Claus Meyer (SPD), Admin der Facebook-Gruppe „Politik in Heiligenhafen“, durch Zwischenruf, während ich unter TOP 5 „Bürgerfragestunde“ zwei Wortmeldungen einbrachte: Zur ersten wurde mir eine Antwort zur von der HVB geplanten Aufstellung von zehn Infosäulen für 150.000 EUR im Nachgang zugesagt, die bis heute nicht eingegangen ist. Als zweites gab ich als Anregung zum Thema „Ferienzentrum i.V.m. Schwimmbad“ einen Hinweis auf meine jüngste Webseite, die sich mit einer Gesamtbetrachtung dazu beschäftigt und gerade auch bautechnisch wie planungsrechtlich relevante Informationen enthält. Damit verband ich die Frage, warum auch bei diesem großen Projekt alles nur wieder in den Händen der HVB liegt.
Meyer beantwortete unaufgefordert diese Frage mit seinem Dazwischengemurmel, „das habe die Stadtvertretung doch alles vor Jahren schon an die HVB beauftragt“.
Soweit an dieser Stelle einige Sätze zum Selbstverständnis dieser Stadtvertretung, die also ebensowenig transparent und bürgerorientiert denkt und handelt wie in vorherigen Wahlperioden. Das muss sich ändern.
Deshalb folgt der Text meines fristwahrend am 11. August 2020 fertig erstellten und in Schriftform unterzeichnet im Rathaus abgegebenen Schreibens mit zehn Kritikpunkten zu den o.a. Bebauungsplänen. Sie können das Widerspruchsschreiben auch als PDF downloaden.