Die Testbuhnen am Steinwarder und Graswarder vor Heiligenhafen — wirkungslos!

Aus aktuellem Anlass und infolge der seit Januar 2022 mehreren deutlichen erosiven Belastungen des touristischen Wertes der Strände vor Heiligenhafen stelle ich nachstehenden Hyperlink hier erneut ganz nach vorn:

Ingenieursmäßiger Nachweis:
Durchlässige Holzpfahlbuhnen sind wirkungslos! [PDF-Download]

Bitte, bevor Sie sich eine Meinung bilden:
Lesen Sie den Text, drucken Sie sich das PDF aus, gehen Sie damit an den Steinwarder oder den Graswarder vor Heiligenhafen, schauen Sie auf eine der Pfahlreihen entweder vom Test-Buhnenfeld „West“, oder auch vom Test-Buhnenfeld „Ost“.
Vergleichen Sie den Text mit dem, was Sie selbst sehen und erkennen können.
Es geht nicht um meine Meinung, sondern um eine faktenbasierte Analyse der behaupteten, jedoch nicht gegebenen „Wirkungsweise durchlässiger Holzpfahlbuhnen“.

Und achten Sie im Weiteren bitte darauf, was die unbeschränkte Ignoranz der Stadtvertretung der Stadt Heiligenhafen absehbar im März 2022 erneut beschließt, wenn es nicht gar bei einer fundamentlosen, angekündigten Eilentscheidung des Herrn Bürgermeisters Brandt bleibt. Versagt wie in zu vielen vorherigen Jahren und Jahrzehnten nun erneut auch dieses Spitzenorgan gemäß Gemeindeordnung, den Weg hin zu einer fachlich kompetenten Lösungsfindung frei von finanziellen Eigeninteressen zu organisieren? Durch den vorschnellen Griff in die Gemeindekasse, mit Kosten zu Lasten von uns allen?

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Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses 11.06.2020 im Kursaal des Ferienzentrum Heiligenhafen.

Am Donnerstag, d. 11. Juni 2020 zu 19 Uhr, fand „in Zeiten von Corona“ nach über einem Vierteljahr seit dem →Hauptausschuss am 02. März 2020 erstmals wieder eine auch uns Bürgern zugängliche Sitzung statt. Im Vorfeld zur nächsten Zusammenkunft der Stadtvertretung am 25.06.2020. Zugleich war es die erste Möglichkeit, der lokalen Politik wieder offen Fragen stellen zu können. Ganzen Text lesen →

Bericht zur Sonder-Sitzung der Stadtvertretung am 12. Oktober 2017

Bericht zur Sonder-Sitzung der Stadtvertretung am 12. Oktober 2017 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Heiligenhafen:

Tagesordnung:

1. Feststellen der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Einwendungen gegen die Niederschrift [Anm.: bezüglich der vorhergehenden Sitzung]
5. Mitteilungen des Bürgermeisters
6. Strandaufspülung im Bereich des Badestrandes Steinwarder Außenküste in Folge der Sturmflut vom 4./5. Januar 2017
hier: Vergabe der Ingenieursleistungen [Anm.: Bautechn. Begleitung durch externes Fachwissen]
7. Strandaufspülung im Bereich des Badestrandes Steinwarder Außenküste in Folge der Sturmflut vom 4./5. Januar 2017
hier: Vergabe der Bauleistungen [Anm.: Der eigentliche Bauauftrag]
8. Anfragen und Verschiedenes

Auf die Unterschreitung der Ladungsfrist gem. § 34 Abs. 3 GO und § 6Abs. 3‑GeschO der Stadtvertretung wird hingewiesen.


Die vorstehende Tagesordnung trägt „Mit freundlichem Gruß“ die Zeichnung des Bürgervorstehers Gottfried Grönwald.
Die Beschlussvorlagen zur Sitzung gemäß Tagesordnung sind von Bürgermeister Heiko Müller unterschrieben und tragen das Datum von Montag, den 09. Oktober 2017.
[Die Anmerkungen oben in eckigen Klammern sind zur Erläuterung zugefügt]


Die erst am Mittwoch, d. 11.Oktober 2017, in der „Heiligenhafener Post“als amtlichem Mitteilungsblatt bekanntgegebene Sitzung ist aus meiner Wahrnehmung ein Schaustück, wie trotz erheblicher thematischer Vorlaufzeit seit Jahresanfang die Entscheidung der Stadtvertreter unter inakzeptablen Zeit- und Entscheidungsdruck gestellt war.
In einer komplizierten Thematik, die verbissen seit Jahrzehnten rein meinungsbasiert geführt wird da es an profunden fachlichen Unterlagen und kompetenter bautechnischer Begleitung fehlt, sollten die Stadtvertreter/Innen durch eine Entscheidung erneut erhebliche finanzielle Konsequenzen durchdenken, abwägen und entscheiden.
Das war für mich Anlass, den in dieser meiner Webseite www.niclas-boldt.de veröffentlichten Beitrag über Nacht zu erstellen und am Mittwochmorgen scharf zu schalten. Kenntnis von der so kurzfristig einberufenen Sitzung hatte ich allein durch Beobachtung des Ratsinformationssystem in der Webseite der Stadt Heiligenhafen.
Bereits am Morgen des 11. Oktober in der Zeit zwischen 07:00 und 08:00 Uhr informierte ich den Bürgermeister, den Bürgervorsteher sowie über die mir im Internet zugänglichen offiziellen Kontaktdaten die Ortsverbände der im Stadtparlament vertretenen Parteien (CDU | SPD | Bündnis90/Gruene | FDP) und Gruppierung (BfH). Von daher hat das gesamte politische Gremium mit dem in meiner Webseite publizierten Hintergrundwissen noch rechtzeitig und belegbar in Kontakt kommen können. Das ist offenbar auch erfolgt.

Vor diesem Hintergrund versprach die Sitzung am 12. Oktober 2017 einen spannenden Verlauf:

Von den 19 Stadtvertretern waren nur 13 anwesend, die fehlenden entschuldigt.
Als Repräsentanten der Stadtverwaltung waren nur der Büroleitende Beamte sowie der Leiter des Bauamtes, Herr Pfündl, zugegen. Der Bürgermeister Herr Heiko Müller selbst war (urlaubsbedingt?) abwesend.
Von Seiten der Presse / der Heiligenhafener Post war nur Herr Peter Foth zugegen, dessen Kürzel „ft“ Sie bereits in meinem Kommentar vom 11. Oktober 2017 00:29 zum davor stehenden eigenen Beitrag wahrnehmen konnten.

Im Publikum saßen nur 10 Beobachter bzw. Zuhörer, von denen bis auf einen Herren eigentlich alle zu den „Stammgästen“ zählen, zwei zudem bürgerliche Mitglieder in dem einen und anderen Ausschuss sind, und zwei Vertreterinnen des Jugendbeirates. Also nur 10 von knapp 10.000 Einwohnern, die mittelbar durch finanzielle Belastung infolge der Beschlüsse betroffen sind. Eindeutig zu wenige…

TOP 1:    Beschlussfähigkeit war gegeben

TOP2:    Offenkundig war Frau SV Rübenkamp gut vorbereitet. Sehr richtig bat sie darum, TOP6 und TOP7 gegeneinander zu tauschen da es keinen Sinn macht, erst über die Ingenieursleistungen abzustimmen ohne zu wissen, ob es zu einem Beschluss über die Vergabe der Bauleistungen, insbesondere der Sandaufspülungen, überhaupt kommt. Dem wurde einstimmig gefolgt.
[Anm.: Diese sinnhafte Reihenfolge hätte von Seiten der verantwortlichen Sitzungsleitung von vornherein hergestellt sein können und müssen, was nicht für gute Vorbereitung spricht.]

TOP3:    Die erste Klippe dieser Sitzung war  –so mein Empfinden–  die Bürgerfragestunde. Aufgrund der längeren Vorgeschichte wurde offenbar erwartet, dass „Bürger Boldt“ (so mehrfach die LN) die Sitzungsteilnehmer wie vielfach zuvor gerade zu diesem Thema mit Fragen quält. Es meldete sich stattdessen zunächst ein Bürger, der eine ihm mißliebige Begegnung mit skateboardfahrenden Kindern/Jugendlichen hatte, die ihn „fast vom Fahrrad gerissen hätten“.
Seine Frage: „Was meint die Politik denn tun zu können, damit die Halbwüchsigen nicht dort herumtollen, wo sie andere „unbescholtene Bürger“ gefährden?“
Ja, das ist ein großes, schlimmes Problem… Da muss die Politik eingreifen, denn wer kann denn schon selbst das Gespräch mit den Kids suchen und für Verständigung und Einsicht werben? […rolleyes…]
Dennoch: Besonders Herr SV Karschnick versuchte langmütig, auch die straßenverkehrsrechtlichen Aspekte zu erläutern. Auch diverse Hinweise auf Maßnahmen der Vergangenheit, die Skaterbahn etc., erfolgten. Es liegt nun aber ‚mal in der Natur der Sache, dass die Jugendlichen sich immer wieder neu finden und sich ihre Plätze und Räume suchen. [Richtig!] Ein gute Idee hatte Frau SV Waschner, indem sie auf den bestehenden Jugendbeirat verwies, der im Publikum vertreten war.

Nach dieser ersten Frage richtete der Bürgervorsteher sein Wort erneut an das Publikum: „Sind noch weitere Fragen?“, mit Blick in meine Richtung. Ich erklärte mich so: „Nein, ich habe keine Frage, da ja bereits Antworten von mir im Raum stehen.“
Kurz allseitiges leicht befreites Auflachen.
[Puh, diese Klippe ist umschifft… (Aufatmen beim Bürgervorsteher)]

TOP4:    Frau SV Rübenkamp führt eine kleine Korrektur der Niederschrift der letzten Versammlung herbei

TOP5:    Mitteilungen des Bürgermeisters: Keine. Er ist ja nicht anwesend…

TOP7:    Herr Bürgervorsteher Grönwald führt knapp in den Beratungsgegenstand ein. „Möchte jemand was dazu sagen?“

Frau SV Rübenkamp (SPD): „Wir (Partei/Fraktion) haben uns dazu weiter beraten. Wir argumentieren im wesentlichen wie die Beschlussvorlage. Wegen der Sturmflut (!) müssen wir uns dieser Maßnahme stellen. Aber: Wir bemängeln die Kurzfristigkeit dieses Entschließungsantrages!
Inhaltlich hat sich Frau Rübenkamp zu Details geäußert, die ich bereits in meinem zuvor publizierten Beitrag beleuchtet oder angerissen hatte:
„An welchen Stellen soll aufgespült werden?“
„Würde das Monitoring an den Testbuhnenfeldern nicht verfälscht werden?“
„Warum muss der Auftrag vor den Herbst- und Winterstürmen erteilt werden?“
„Da wir ca. 350.000 EUR selbst beisteuern müssen ist das Geld weg wenn im Frühjahr wieder das gleiche Problem auftaucht, um den Strand wieder für die Sommersaison herzustellen.“
„Wir verzichten entweder auf die Fördergelder, oder wir beantragen diese, dann aber mit Verlagerung der Zeitfenster!“

Herr SV Karschnick (CDU): „Die CDU hat eine ähnliche Sichtweise!“
Herr Karschnick wendet sich an den Bauamtsleiter Herrn Pfündl und sagt: „Ich sehe nur die Ausschreibungen zu den Sandaufspülungen, nichts zu den weiteren Schäden. Wie steht es damit?“

Es ist zu erkennen, dass Herr SV Karschnick gern den Bürgermeister selbst mit dieser Frage konfrontiert hätte, zumal der das Geld ja wohl beim Land eingeworben hat. Der Bürgermeister ist allerdings nicht anwesend. So steht Herr Pfündl nun allein im Regen …

Herr Pfündl, Bau-Ingenieur und Leiter des Bauamtes, antwortet sehr konzentriert und bemüht:
„Ich will weiter ausholen: In der Sturmflutnacht (!) haben wir Schäden gehabt, die teilweise schon behoben sind. Schäden an der Brücke (12.000 EUR / Badebrücke vor der DLRG Hauptwache?), am Steindeckwerk vom Seepark (ca. 50.000 EUR, noch offen), und insbesondere die Sand-Rettungsaktion (siehe dazu meinen Leserbrief in der HeiPo vom 06. oder 09. Januar 2017) der HVB durch die Firma „von Schönfels“ mit rund 110.000 EUR Netto. Diese Kosten sind zunächst von der HVB verauslagt worden.
In Gesprächen mit der Fachbehörde, dem Landesamt für Küsten- und Naturschutz, ist nach langen Verhandlungen ein Schaden durch Sandverlust in Höhe von 35.000 m³ anerkannt worden. Die Förderstelle / das LKN ist bereit, einen Sandverlust von 22.000 m³ zu übernehmen. Das bedeutet, der Förderbescheid nennt einen Betrag von 290.000 EUR für die Sandaufspülung.
Insgesamt erkannt das Land einen Schaden von 430.000 EUR an. Davon will die Behörde die Hälfte zahlen. Daraus ergibt sich die Förderbescheid genannte Höchstgrenze von rund 215.000 EUR.“

Dagegen, so Herr Pfündl, „haben wir schon Einspruch eingelegt“: Die Minderung der anerkannten Gesamtmenge stellen eine lineare Kürzung dar, obwohl einige Positionen in den entstehenden Kosten konstant sind, also unabhängig von der Fördermenge. Es sind dieses insbesondere die Baustelleneinrichtung und die Verlegung der Aufspülleitungen.

„Jetzt haben wir zudem eine besonders schwierige Situation wegen der Eilbedürftigkeit. Eine Durchführung der Maßnahme bis Ende Oktober ist gerade noch VOB-konform.“ [VOB: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, ein Regelwerk besonders zur Steuerung von öffentlichen Baumaßnahmen]

Die Behörde hat sich das einfach gemacht.“

Des weiteren trug Herr Pfündl vor, er „habe große Bauchschmerzen, wenn die Steinschüttung bzw. die Fusspfahlreihen am Uferdeckwerk des Seeparks nicht repariert werden“. Auch drängt die Firma Rohde-Nielsen sehr, um die Sandaufspülung (siehe Seite 9 :: 44.000 m³) in Heiligenhafen gleich im Anschluss an die Strandverbesserung in Burg-Tiefe angehen zu können. Es mag fraglich bleiben, ob die Firma im Frühjahr noch zu bekommen ist.
Es ist aber nicht geklärt, „wo, wann und wie schütten wir auf?

Frau SV Rübenkamp stellt eine Zwischenfrage: „Kann man die Sandmassen nicht zunächst an einem anderen Ort zwischenlagern und erst zu Saisonbeginn zur Strandverbesserung einsetzen?

Herr Pfündl antwortet darauf: „Ein Depot anzulegen ist technisch problematisch und nicht vertretbar in den weiteren Kosten. Es ist einfach nur schweineteuer…“
Weiter fragt er: „Warum diese Eile?“ „Mittlerweile müssen auch von anderer Seite kritische Fragen an die Behörde aufgelaufen sein! Auch für andere betroffene Gemeinden sind die Zeitfenster sehr knapp bemessen.“
„Wir sind jetzt direkt abhängig von der Firma Rohde-Nielsen (Sand- Spül- und Baggerarbeiten). Das ist für uns eine sehr schwierige Situation!“
[Ich kann Herrn Pfündl voll verstehen…]

(Es folgte eine kurze Diskussion unter mehreren Stadtvertretern…)

Herr Pfündl: „Ich bin überfragt was passiert, wenn wir nur die „kleinen“ Schäden angehen, aber den Sand lassen.“ [Erkennbar hätte Herr Pfündl an dieser Stelle die Unterstützung seines Chefs, des Bürgermeisters als Betreiber der Fördermitteleinwerbung, gebraucht…]

Sein Fazit: „So ein komplexes Problem habe ich in meiner Laufbahn noch nicht erlebt!“

Weiter trägt Herr Pfündl vor:
„Ich habe die Kosten für das Deckwerk mit 56.000 EUR gerechnet.“
„Wir haben von Seiten der Verwaltung alles getan. Wir haben auch Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Wald & Kunath gehalten. Der Förderstelle ist es völlig egal, wenn sich stadtseitig die Dinge ändern. Die Fördergelder sind gedeckelt. Egal was das am Ende alles kostet – es gibt höchstens nur die bewilligte Summe.“
„Weil die Gesamtkosten tatsächlich eher bei 800.000 EUR liegen, kommen wir nur auf eine Förderquote von 25 bis 30 %!“ [Somit liegt der Kostenanteil allein der Stadt Heiligenhafen bei fast 580.000 EUR, wobei die Nachhaltigkeit von Sandaufspülungen in höchstem Grade in Frage zustellen ist, so meine weiter in dieser Webseite auszuführende Argumentation.]

Frau SV Rübenkamp empört sich [berechtigt]: „Das kann doch nicht sein, dass sich das Wirtschaftsministerium so unverständig gibt!

Herr Pfündl berichtigt dahingehend, dass die Verantwortung dort eher beim Tourismus-Ressort liegt, dem die technische Seite mehr oder weniger egal zu sein scheint. So hat Burg auf Fehmarn den Zuwendungsbescheid drei Wochen eher als Heiligenhafen erhalten.
Es ist fraglich, ob die Förderung noch für den März oder April des kommenden Jahres eingeholt werden kann und Rohde-Nielsen dann erst liefert. Der Bauamtsleiter wiederholt, dass überschlägig bei einem Förderbetrag von 216.000 EUR maximal eine Förderquote von 25 bis 30 % erzielt wird.

Frau SV Steuck (SPD) fragt nach anderen/weiteren Kosten.

Herr Pfündl fasst noch einmal zusammen, dass diese bei etwa 70.000 EUR liegen und weitgehend schon abgedeckt sind, allerdings bis auf die darin größte Position der Reparatur des Deckwerkes am Seepark. Mahnend erinnert er die Sitzungsteilnehmer daran, dass „es immer um die Anerkennung der förderfähigen Kosten geht.“ „Nicht zu vergessen, dass die HVB ja schon fast 180.000 in diesem Zusammenhang investiert hat!“ [Mein Gedanke dazu: „… im Wasser versenkt hat…“]

Herr SV Karschnick (CDU) bringt ein, dass er  –um zu einem Ergebnis zu kommen–  „den Antrag stellen wird, der Beschlussvorlage unter Vorbehalt zuzustimmen, wenn

  • der Termin für die Durchführung der Sandaufspülung auf das Frühjahr verlegt wird,
  • die weiteren Kosten bekannt sind und
  • die Förderung steht.

Wir wollen das anschieben, aber erst im Frühjahr loslegen.“
„Wenn einer der drei Punkte nicht klar ist, dann beerdigen wir das!“
„Wir müssen das so anschieben, sonst muss man auch mal das Ministerium hinterfragen!“
[Ja, richtig, Herr Karschnick. Ich bin dabei!]

Herr SV Rehse fragt in Richtung Herrn Pfündl’s noch einmal zur Klarstellung nach:
In den Beschlussvorlagen „geht’s nur um Sand, nicht um Steine, wenn ich das so lese… Warum?“

Herr Pfündl gibt als Antwort Auskunft zum Stand der weiteren Ausschreibungen. So seien die Angebote zu den Arbeiten am Deckwerk des Seeparks gerade erst eingegangen und eröffnet, aber noch nicht ausgewertet. Dafür bräuchte das Bauamt noch einige Tage.

Herr Bürgervorsteher Grönwald nimmt schließend die Diskussion wieder an sich und fasst zusammen, dass noch viel zu viele Fragen offen sind. „Da müssen wir noch mal eine neue Sitzung machen, dann schieben wir das jetzt!“
Wenn wir jetzt beschließen, dann wartet nur der eine oder andere Bürger darauf uns hier aufzuspießen!“ und spricht das in meine Richtung. Ich nehme Blick und Rede auf und erwidere laut: „Ja, genau!“, wobei wir eigentlich alle kurz erleichtert lachen…
Dabei ist die Situation für das Stadtparlament in dieser Angelegenheit weder leicht noch lustig.

Herr Pfündl fügt hinzu, seitens des Ministeriums besteht eigentlich kein Spielraum, aber „wir versuchen zu klären ob es nicht doch möglich ist, mehr Zeit zu bekommen um überhaupt eine tragfähige Basis zu finden“.

Herr Bürgervorsteher Grönwald fasst zusammen: „Also noch kein Beschluss. Dann können wir da noch ‚mal überlegen.“

Frau SV Rübenkamp hakt bei Herrn Pfündl noch einmal nach:
„Warum wird mit Wald & Kunath wieder ein externes Büro eingeschaltet?“
„Warum können wir die Ingenieurs-Leistung nicht hier vor Ort einkaufen?“
„Ich meine das jetzt ganz ernst!“

Thumbnail zur Verlinkung auf die Webseiten von LN-Online.de mit freundlicher Genehmigung vom 16.10.2017

[ >>KLICK<<  in’s Bild!]    Abbruchkante an „Turm 5“, Heiligenhafen. Aufgenommen am 28.12.2016, veröffentlicht in den „Lübecker Nachrichten“ am 30. 12.2016 mit Bild und Text von MANTIK

Herr Pfündl gibt die Auskunft, für eine solche komplexe Aufgabe „haben wir die Kapazitäten selbst dann doch nicht im Haus.“

Herr SV Karschnick (CDU) kommentiert diese Antwort vom Leiter des Bauamtes dann wie folgt: „Wir hören vom Chef, wir können das alles auch selbst. Wenn Sie sagen, Herr Pfündl, wir können das zwar machen aber haben nicht die personellen Ressourcen … – dann das eine klare und ausreichende Antwort!“

Herr Bürgervorsteher Grönwald beendet die umfangreiche und disziplinierte Erörterung zum Thema „Beseitigung der Schäden aus der Sturmflut vom 04./05. Januar 2017″ mit der Bemerkung, „es ist also noch etwas Zeit“.

Es wird beschlossen, vorerst keinen Beschluss herbeizuführen.  (!)


TOP8:    Es folgt noch eine kurze Sachverhaltsklärung, initiiert von Frau SV Rübenkamp, zu einer anderen Frage in Bezug auf einen offenen Rechnungsausgleich zwischen der Stadt Heiligenhafen und dem Eigenbetrieb HVB. Das lasse ich hier in meinem „Sitzungsprotokoll“ jetzt einfach aus.
Nur soviel: Herr Pfündl als letztlich einzig anwesender Auskunftgeber war da im Detail wohl auch nicht in allen Einzelheiten im Bilde. Wie auch. Er wollte die Frage aber mitnehmen und zur nächsten Sitzung für Klärung sorgen.
…und zu einem weiteren Thema fasste auch Frau SV Steuck nach. Die Antwort hörte sich gut an, das Thema bekommt auch in dieser Webseite noch einen Platz…

Um 20:17 endete die denkwürdige Sitzung. Zu Donnerstag, den 26. Oktober 2017 um 19:30 Uhr, ist erneut eine Sondersitzung zum Thema „Strand und Sand“ angesetzt.


Hier mein Fazit:
Es kann nicht angehen, dass aus eklatantem Versagen anderer Organe oder Zuständigkeitsebenen hier ein Gremium aus Ehrenamtlern „am letzten Ende“ in große Not kommt. In der Sitzung zeigte sich erneut die tatsächlich falsche Annahme, in Hinblick auf den so schnellen Sandverlust sei die „Sturmflut“ vom 04./05. Januar 2017 ursächlich. Nein, denn die besaß gar nicht die Merkmale eines Hochwassers der hier wirklich gefährlichen Art, was ich an anderer Stelle in meinen Webseiten noch weiter ausführe.
Die Stadt Heiligenhafen bzw. der offensichtlich am Bauamt vorbei dafür herangezogene Eigenbetrieb HVB, geführt von „Touristikern“ die Verwaltung gelernt haben, ist mit dem „Testbuhnen-Projekt mit umfangreichen Sandaufspülungen“ einem Konzept aufgesessen, welches gröbste fachliche Fehler aufweist. Diese hätten von den mehreren einbezogenen „Experten“ gesehen werden müssen. Es sind allerdings Rahmenbedingungen und Einflussgrößen übersehen worden, die elementar, aber teilweise auch sehr speziell sind. Es lassen sich eben nicht Modellannahmen aus Tankversuchen 1:1 in die Natur übertragen, weil das theoretische Modell eben nur einen sehr beschränkten Katalog an Grundannahmen abbilden kann. Es gibt hier Einflussgrößen, die selbst ein Professor seines Faches nicht mal eben so mit einem Spaziergang entlang des Ufersaumes erkennen oder gar aus einem Google-Earth-Luftbild ablesen kann.

Es kann auch nicht allein darum gehen, dass der Bürgermeister „erfolgreich“ Geld einwirbt. Maßgeblich in der Entscheidung muss sein: Werden die von unserer städtischen Gemeinschaft selbst aufzubringenden Mittel tatsächlich nachhaltig eingesetzt?
Die Stadtvertreter/Innen dürften sehr wohl das Gefühl haben, gerade in Bezug auf die Strände nicht gut beraten zu sein.  Ja, das sind sie –SIE– auch wirklich nicht!
Woran erkennen Sie übrigens einen Experten? Der kann vorab erklären, warum etwas ist, und wie es sich entwickelt. Der wirft nicht mit vermeintlich schlauen Fachbegriffen wie etwa „Lee-Erosion“ um sich. Der kann beschreiben, welche komplexen Prozesse dem unterliegen, was meist unerklärt in einem oft zufälligen Bild sichtbar ist…

Warum muss aber der städtische Haushalt dafür herhalten, wenn externe Berater sich mit Test-Szenarien/Test-Buhnenfeldern erst schlau machen wollen?

Ich denke, anstatt dass

  • der Bürgermeister sich rühmt Geld zu beschaffen,
  • das Parlament sich genötigt sieht fremdem Geld auch noch ein Mehrfaches an „eigenem“ hinterher zu schmeißen (noch dazu nutzlos ins Wasser),
  • der Bauamtsleiter sich wohl recht allein gelassen fühlt (vielleicht auch, weil die Zuwendungsbescheide einen Rahmen setzen, der besserem eigenen Ingenieurswissen zuwider läuft),

sollten alle Gremien der Stadt Heiligenhafen entschieden Ersatz für die Kosten und den Schaden von Seiten der Landesregierung fordern, die uns hier zum Spielball von praxisfernen Theoretikern und Jüngern verengter Sichtweisen und naiven Hoffnungen machen.

Glaubt denn wirklich jemand, der sich nicht selbst belügt, die Zahnstocherreihen der Test-Buhnenfelder bewirken irgend etwas? Was ist, wenn bei Hochwasser die Brecher ungehindert darüber hinweg rollen –und genau das tun sie!– und im östlichen Feld gegen den Strandwall krachen? Wer eine Lösung für dieses Szenario anzubieten hat, der möge sie darstellen. Ich stelle mich gerne auch selbst dazu einem kritischen Disput.

Nur: einen Haufen Sand vor den Strandwall zu kippen ist kurzfristiger Spielkram.
Spundwände und Tetrapoden wollen wir hier auch nicht haben.
Und für das „Monitoring“ (siehe Verlinkung, dort Seite 1 rechts unten!) über einen Fünfjahreszeitraum – haben wir da die Zeit?
Wo sind die Daten der Rostaufnahmen (so heißt das)?
Her damit, offen auf den Tisch!

Auch ich will zum Strand gehen: An einen Sandstrand, groß in der Fläche, weit genug oberhalb des Normalwasserstandes damit der warme Sand auch trocken ist, mit feinem Sand selbst im Wasser, und das Ganze dann auch noch sturmsicher und „aus sich heraus“!

Wir glauben, was wir glauben wollen, …, denn wir sind Laien …

…und fröhlich geht es in die neue Runde die da heißt: „Geld in’s Wasser schmeißen“.
Kommt es so, oder nehmen die Damen und Herren Stadtvertreter ihre Verantwortung wahr und schieben einem untauglichen und höchstgradig fehlerbehaftetem „Konzept“ namens „Test-Buhnenfelder“ kein weiteres Geld mehr hinterher?

An dieser Stelle liegt mir daran, ein persönliches Wort an unsere von den Bürgern gewählten Stadtvertreter zu richten: Ich stelle grundsätzlich nicht in Abrede, dass Sie der Überzeugung sind in Ihrem Ehrenamt aus guten Absichten heraus Zeit und Nerven einsetzen. Und ja, letztere habe ich in etlichen der vergangenen Ausschuss- und Parlamentssitzungen im Rahmen der jeweiligen Bürgerfragestunde arg strapaziert.
Die gestellten Fragen bereite ich in dieser Webseite weiter auf und stelle darüber den größeren Gesamtzusammenhang dar.
Was ich herausarbeiten will und aufzeigen werde ist, dass Sie als Repräsentanten des (vermuteten) Willens der Sie wählenden Bevölkerung in eine Defensive geraten sind, die Ihnen vielleicht nicht klar bewusst ist, doch mindestens den Spaß am Ehrenamt nimmt. Ich habe den frustrierten Ausspruch des Ersten Stadtrates Herrn Karschnick schon vor Monaten in diese Richtung nicht überhört. Und nicht ohne Grund habe ich am Montag, den 25. September 2017, den Vorwurf der Lüge seitens des Bürgervorstehers Grönwald in meine Richtung im Zuge des aufgerissenen Wortgefechtes entschieden zurückgewiesen und mit den Worten: „Herr Bürgervorsteher, Sie nehmen Ihre Aufgabe nicht wahr. Treten Sie zurück!“ einen nötigen Schritt zur Gesundung der diese Gemeinde steuernden Struktur eingefordert.

Es liegt in der Verantwortung des Bürgervorstehers, welche Themen auf die Tagesordnung des „Stadtparlamentes“ kommen, und welche Qualität die Sitzungs- und Beschlussvorlagen haben. Und wenn da so ein unausgegorener Schrott  –anders kann man das nicht bezeichnen–  wie jüngst zum Thema „Museumshafen“ zur Abstimmung gestellt wird, dann sind an Zahl und Tiefe folgende Konflikte zwischen übergangener, ja in Teilen richtig abgehängter Amtsverwaltung, einer sachlich und fachlich überforderten Parallelstruktur namens HVB, deren Geschäftsführer zu rechtlich haltlosem Handeln in der Lage sind bis dahin dass Fragen aus den Reihen der Stadtvertreter wissentlich unwahr beantwortet werden und das Parlament sich damit dann auch selbstgenügsam abspeisen lässt, geradezu zwangsläufig. Nicht zu vergessen, dass die Bürger selbst irgendwann davon genug haben. So geht es mir, vielleicht auch anderen, und deshalb folgt dazu mehr…

Ein konkretes Beispiel für strukturelles Versagen der Entscheidungsprozesse steht schon morgen zur Entscheidung an: Jetzt Donnerstag, den 12. Oktober 2017, tagt  nach einer durchaus mit reichlich Stoff verbundenen Sitzungsperiode kurzfristig einberufen erneut das Stadtparlament.
Sie, hoffentlich am Umgang mit Ihren Steuergeldern interessierte Leser dieser Webseite, können und sollten die laufenden Entscheidungen aufmerksam begleiten: Gehen Sie auf die Webseiten der Stadt Heiligenhafen, klicken Sie in der Navigation links auf „Stadtverwaltung & Politik“, in der neu erscheinenden Navigation links auf „Politik“ und darunter im Sub-Menü auf „Ratsinformationssystem bis 30.06.2021“. Sie landen dort: http://www.heiligenhafen.de/stadtverwaltung-politik/politik/ratsinformationssystem/
Ein >>Klick<< auf die Schaltfläche „[Suchen]“, und schon sehen Sie eine Auflistung der aktuell einst anstehenden Sitzungstermine. Konkret auch die Sitzung der Stadtvertretung, in der es um die Beseitigung der Hochwasserschäden aus der Starkwindnacht mit Stau-Hochwasser vom 04. auf den 05. Januar 2017 gehen soll. Oder geht es um eine neuerliche Sandaufspülung, um das Versagen des Buhnenprojektes aus dem vergangenen Jahr zu kaschieren?
[Die damaligen Sitzungsvorlagen finden Sie verlinkt rechts jeweils unter dem kleinen Info-Button.]

Wir kommen nicht darum herum, hier eine Differenzierung zu fordern: Um was genau geht es?
Ohne Frage sind Schäden an den sogenannten Fußpfahlreihen im Bereich des Uferdeckwerkes am Seepark zwischen der „Hensen“-Buhne bis zur Skulptur „Mann im Sturm“ und weiter entstanden. Wenn die nicht beseitigt werden, dürfte bei der nächsten gravierenden Belastung dort die Promenade unterspült werden und einbrechen, was die Standsicherheit des Deiches antastet und erhebliche Folgekosten nach sich zieht. Fraglos ist ebenfalls die Substanz des Strandwalls östlich der Neuen Seebrücke bis nahe an das früher der Sportjugend des Landes Berlin gehörende Grundstück arg geschwächt worden:
Östliches Testbuhnenfeld, kein Schutz des Strandwalls bei HW
Im Falle einer echten Sturmflut, dann also mit Wind permanent von 8 Windstärken und auch deutlich mehr aus Nordwesten oder Nordost, nicht wie im Januar 2017 aus Nord senkrecht zur hiesigen Küste mit aus dem Langelandsbelt von Norden anströmenden und sich aufstauenden Wassermassen, im Resultat dann mit deutlicher Strömung über die Strände hinweg, besteht ernsthaft die Gefahr eines Durchbruches der Ostsee direkt bis in die Fahrrinne, also der Zufahrt zu den Häfen der HVB, die zuvor bald ein Zweidrittel-Jahrtausend im unmittelbaren Eigentum der Stadt Heiligenhafen standen.

Das sind tatsächlich ernste Schäden, die behoben werden müssen!

Aber: Was soll die erneute Aufspülung von Seesand bewirken, wo doch schon Anfang des Jahres 2016 mit LKW 16.000 Kubikmeter Sand, und im Oktober 2016 weitere 44.000 Kubikmeter „Dänemark“- Seesand an die Badestrände verfrachtet wurden, die tatsächlich schon vor dem Starkwindereignis mit Stauhochwasser in der Nacht vom 4. auf den 5. Januar 2017 in wesentlichen Teilen wieder ins Meer gezogen und nur durch wettertechnisch glückliche Umstände noch nicht vollends durch die Strömung bis an die Warderspitze abtransportiert waren? Die Testbuhnenfelder haben daran keinerlei positiven Einfluss gehabt. Höchstens die geschlossen gerammten, landseitigen Anfangsbereiche der Pfahlreihen zeigten durch Stillwasser-Staubereiche nach Stromluv eine stabilisierende Wirkung. Das ist nicht Meinung, sondern lässt sich klar sowohl hydromechanisch wie auch in der Analyse der Ist-Zustände vor Ort nachweisen. Es braucht bloss offene Augen, und nicht durch vorgefasste ErwartungshaltungEs gibt keine nachhaltige Lösung ohne ganzheitliches Denken verbogenes Denken.
[Vorstehendes Bild beschreibt übrigens die Szene, aus der kurz darauf bei Facebook in der sogenannten „Heiligenhafen-Gruppe“ ein scheinbar beweisendes Bild gepostet wurde. Ohne auf das Umfeld einzugehen oder die Gesamtsituation zu beschreiben, wurde stolz vom Funktionieren der Buhnen gesprochen. Weil überhaupt eine dünne Schicht Sand gesichtet wurde, der auf der „festen Sohle“ des dortigen Seebodens aufgelagert war.]

Besondere Wetter- und Wasserstandslagen lassen sich bekanntlich nicht an bestehende Terminkalender anpassen. So war am 13.09.2017 absehbar, dass am Morgen des 14.09.2017 die Flachwasserbereiche vor den Stränden trocken fallen und ein jeder sich selbst ein Bild davon machen konnte, was genau denn da im Wasser so los ist.
Als ich davon am Ende des tagenden „Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten“ im Sitzungssaal mit ausdrücklichem Hinweis, dass es nicht in die Sitzung gehört und auch nicht ins Protokoll, darauf hinweisen wollte (die Sitzung wurde anders als in anderen Gremien in entspannter kommunikativer Offenheit geführt und hob sich somit positiv heraus), war der Tenor der Sitzungsteilnehmer etwa so: „Ja, ja, Herr Boldt, dann gehen Sie man gucken…“. Verständlich in der kurzen Sicht, demnach meine Bürgerfragen nicht wohl gelitten sind. Allerdings: Die letzte Gelegenheit davor, so einen niedrigen Wasserstand zur Begutachtung der Verhältnisse zu nutzen, war im Dezember 2015. Kurz bevor die SPD mit ihrer Kandidatin Frau S. in die Bürgermeisterwahl einstieg, konnte ich mich recht spontan mit dem jüngst sein Mandat niederlegenden Stadtverordneten und (u.a.) Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschuß‘  Herrn Dr. Siebel verabreden, um gemeinsam den Strand bei Niedrigwasser von der Seeseite aus zu inspizieren. Es wäre bestimmt hilfreich für weitere intelligente Entscheidungen in Sachen der Strände vor unserer Stadt gewesen. Leider folgte eine kurzfristige Absage. War ich da schon „politischer Gegner“, mit dem man sich aus Loyalität zur eigenen Partei und Kandidatin nicht mehr zeigen darf?

Was ich mit vorstehendem sagen will: Es geht doch nicht um persönliches Rechthaben und die Verteidigung von Meinungen! Wir müssen darum ringen, gute und nachhaltige Wege zu finden. Dazu gehört, sich zu öffnen und auch mal dem zuzuhören, den man vielleicht überhaupt nicht (mehr) leiden kann. [Beweise zu fordern, noch dazu aus dem Stand, und selbige aber gar nicht annehmen zu wollen, …, ähhh, so aber auch nicht!]

Offensichtlich steht es so zwischen dem Bürgervorsteher und dem Bürgermeister, was sich unbedingt ändern muss. (Diese Bemerkung hier gleichwohl nur am Rande…)

Aber welche Konsequenz mag die Sitzung am Donnerstag nun haben?
Der Bürgermeister hat öffentliche Mittel eingeworben. Unser aller Geld, verantwortet von einer anderen Ebene. Ist das ein „Erfolg“? Ich denke, aus Sicht des Bürgermeisters: „Ja“.
Schließlich wird dieses Organ im Sinne der Kommunalverfassung von der Bevölkerung als die zentrale Figur des Geschehens in der Stadt gesehen. Das verwundert auch nicht, weil die politisch leitende Kraft, repräsentiert durch den Bürgervorsteher als Kopf der Gemeindevertretung, nicht als zweiter stabiler und aktiver Dreh- und Angelpunkt wahrgenommen wird, der dem ausführenden und verantwortlichen Leiter der Verwaltung gute Aufgaben, unterlegt durch kompetente Entscheidungen des Parlamentes, mit auf den Weg gibt. Also handelt der Bürgermeister selbstinitiativ, um der öffentlichen Erwartung nachzukommen. Was verständlich ist, und  –so meine Wahrnehmung seit nun längerem schon–  die Stadtvertreter dazu bringt, den als zu präsent erlebten Bürgermeister durch zunehmende Verlagerung der Handlungsvorgaben auf den stadteigenen, sich längst als eigenständige „privatwirtschaftliche“ Unternehmung verstehenden Betrieb „HVB-KG“ einzugrenzen. Das ist allerdings nicht im Sinne des Gesetzgebers, denn der Bürgermeister ist Dienstherr in allen ausführenden Gliederungen der Gemeindeverwaltung, und deshalb ja auch gegenüber dem Stadtparlament in allen Angelegenheiten berichtspflichtig.

Das Projekt der Strandverbesserungen durch Test-Buhnenfelder und massive Sandaufspülungen zuletzt Ende 2016 wurde von der HVB verantwortet und in die Hände von „Experten“ gegeben, die praktische Expertise offensichtlich gar nicht haben — wie ein jeder unschwer hätte feststellen können und müssen, der sich das zugrunde liegende Konzept nur einmal durchgelesen hätte und was unschwer zu beweisen ist:
Bildvergleich 18-12-2015 mit 12-12-2016

So, und nun sollen die Stadtvertreter ganz schnell entscheiden:
Folgen sie der Beschlussvorlage, wird eine Auftragsvergabe in Höhe von 525.000 EUR ausgelöst, begleitet noch von 40.000 EUR Honorar für Ingenieurleistungen. Weil der Höchstbetrag der Zuwendungen der Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein ausweislich der Sitzungsvorlage 216.000 EUR beträgt, ergeben sich aus dem Haushalt der Stadt Heiligenhafen darzustellende Mittel von fast 350.000 EUR!

Was gibt es dafür? Im wesentlichen eine Menge Sand, die mit einem einzigen und über die Winterzeit sehr wahrscheinlichen Sturm oder auch nur wenigen höheren Wasserständen bei reichlich Brise verschwunden sein wird noch bevor die Saison 2018 nach einem tauglichen Badestrand ruft. So geschah es schon im Dezember 2016.

Zusammen mit den 618.000 EUR (siehe A – Sachverhalt / erster Absatz) aus städtischem Nachschuss in das von der HVB versägte Projekt „Elefantenbrücke“, den 400.000 EUR Bürgschaftslast für die Stadt in Hinblick auf den fragwürdigen (auch dazu wird reichlich Material hier noch online gestellt…) Museumshafen bzw. den dahinter stehenden, von der HVB selbst initiierten „Alibi-Verein“, und den zwar als Aktiva im Haushalt verbuchten Strandverbesserungsmaßnahmen aus 2016, die längst doch an der Warderspitze liegen und mittelfristig Ausbaggerungen dort erforderlich werden lassen, halte ich das nicht für erfolgreiche Parlamentsarbeit.
Dass es sehr wohl auch anders geht zeigte Frau SV Rübenkamp: Für die weiteren Stadtvertreter überraschend zauberte sie jüngst die Idee aus dem Hut, bei der Baumaßnahme „Spundwanderneuerung Südkaje“ im Kommunalhafen das Bauamt wieder einzubinden statt durch die HVB externes Wissen einkaufen zu lassen! Besser und vielleicht als glaubwürdiges Indiz für Ein- und Umkehr fände ich eine Beschlussfassung, die eine klare Beauftragung zur Beseitigung der greifbaren Schäden (s.o.) herbeiführt, doch neuerliche Sandaufspülungen ausklammert. Denn abgesehen von der sicher nur kurzfristigen, rein kosmetischen Wirkung steht solches auch gegen das Projekt der Testbuhnenfelder, deren erhoffte Wirksamkeit
Zitat eines öffentlichen Statements vom 28-01.2017
durch ein begleitendes, fünfjähriges Monitoring untersucht werden soll.
Es ist doch kein „Erfolg“, wenn der hiesige Oberexperte und Buhnist den Verlust von 60.000 Kubikmetern Sand ausblendet und meint, der bei Niedrigwasser im östlichen Testfeld vorgefundene dünnschichtige, kleine Sandflecken würde die Wirksamkeit der „durchlässigen Holzbuhnen“ belegen.

Dem kann und darf das Stadtparlament nicht folgen, sondern es sollte die Fachleute des Landes wie auch die weiteren beratenden Ingenieure in die Pflicht nehmen, dem Ganzen einen wirklich profunden Unterbau zu verschaffen und die Planungsfehler ohne Belastung des Stadtkasse nachzubessern. Mindestens 10  –ZEHN–  grundsätzliche, gravierende wasserbauliche Fehler in dem 2016 umgesetzten Vorhaben am Strand sind nicht zu tolerieren. Dafür darf die städtische Kasse nicht weiter geplündert werden!
Und ja: Setzt der Bürgervorsteher dazu am Donnerstag nicht ein klares Signal im Interesse des Schutzes des gemeindlichen Vermögens der Heiligenhafener Einwohnerschaft, bleibt erneut zu fragen, ob er sein besoldetes Ehrenamt sachgerecht ausfüllt.

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