Die Frage, wie es um das Eigentum am Kommunalhafen tatsächlich bestellt ist, ist in vielerlei Hinsicht von besonderer Bedeutung. Weit verbreitet und tief im Bewußtsein der Bevölkerung verankert herrscht die Meinung, dass „der Hafen“ uns allen, also „der Stadt“ gehört.
Nun, das mag ein zweidrittel Jahrtausend so gewesen sein, und geht auf älteste erhaltene Urkunden und Verbriefungen von Rechten zurück. Insbesondere auf das sogenannte „Hafenprivileg“ vom 26.12.1350! Sie finden dazu als Quelle die Beschlussvorlage zur Sitzung der Stadtvertretung vom 26.09.2019 zu TOP 12. Der Hyperlink führt direkt zum Download des PDF aus dem Ratsinformationssystem „offen“ der Stadt Heiligenhafen. Sie finden darin auch Informationen zum Namen der Stadt in der geschichtlichen Einordnung.
Im Zuge der vielen Veränderungen in der Nutzung der einst gefühlt uns allen gemeinsam gehörenden Flächen und Grundstücke habe ich in den verschiedenen Bürgerfragestunden immer wieder auch nach dem Umgang mit den Liegenschaften der Stadt Heiligenhafen gefragt.
Als Einzelbeispiel dient das Bauvorhaben der Systemgastronomie [Gosch] auf dem Premiumgrundstück hinsichtlich der Lauflage, das es hier überhaupt gab: Aus dem Vermögenshaushalt der Stadt an die HVB „übertragen“, hat der Eigenbetrieb der Stadt das verkauft, und den erzielten Erlös dann als Leistung in die eigene Bilanz gestellt statt das Geld an die Stadt zurück zu geben, von der das Grundstück zuvor ja kam.
[Anmerkung: Wegen solcher Intransparenzen hat das zuständige Innenministerium des Landes verfügt, dass ab diesem Haushaltsjahr 2020 auf eine konsolidierte Gesamtbilanz hingearbeitet werden muss, die voraussichtlich nach Durchlaufen der mehreren Prüfungsinstanzen ab Frühjahr 2022 uns allen sichtbar werden lässt, wie es tatsächlich um die Finanzen unserer Stadt bestellt ist. Dann kommen alle Schattenhaushalte und verdeckten Risiken zum Vorschein. Im Bemühen um diese Zahlen hatte der PSH „Politischer Stammtisch Heiligenhafen“, wo es wohl entsprechende Expertise gab, aus den nur unvollständig, und doch aus offiziellen Unterlagen ablesbaren Haushaltsdaten eine Prognose errechnet, die alles andere als erfreulich ist. Ich werde mich noch darum bemühen, eine Freigabe zur Veröffentlichung eines umlaufenden offenen Papiers in meinen Webseiten zu bekommen.]
In der Sitzung der Stadtvertretung im Herbst 2019 fasste ich meine Nachfrage nach Verbleib der städtischen Grundstücke umfänglicher. Diese Stadtvertretung konnte oder wollte meine Frage nicht sogleich beantworten –was verständlich ist–, weshalb die Kämmerin mir im Nachgang eine Antwort zukommen lassen sollte. So der Beschluss der SV.
Nach einigen Wochen bekam ich dann allerdings nicht die erwartete Antwort von der buchführenden kompetenten Amts-Stelle, sondern von der Politik in Form eines Schreibens des derzeit stellvertretend amtierenden Bürgermeisters und Ersten Stadtrates Herrn Volkert Loose. Tenor der Antwort: Die Übertragung der mehreren bedeutenden Grundstücke sei bereits in 2001 im Zuge der Neustrukturierung des Tourismus-Service erfolgt. Genauer ließe sich das nicht mehr nachvollziehen, da das schon so lange her sei.
Tja, diese Antwort kann aber nicht stimmen, denn mindestens der Grundbuchauszug von Heiligenhafen Blatt 5946 über den Kommunalhafen und weit mehr besagt, dass die Übertragung des Hafens erst geraume Zeit später erfolgte, und zwar in 2009. Seitdem agieren die HVB –noch befeuert durch den Aufsichtsrat, der meint, ein freies Unternehmen zu führen– zusehends ungenierter als freier Eigentümer, der dort außerhalb verwaltungsrechtlicher Standards nach früherer Art eines Hafenvogtes macht was er will, weitgehend außerhalb der Sichtbarkeit der Bürger, da Veränderungen nicht mehr über die Beschlüsse und Protokolle der Stadtvertretung abgebildet werden. Wenn überhaupt, gibt es zu den Sitzungen der SV in dürrsten Worten und ohne jegliche Protokollierung nichtssagende „Auskünfte“ von Seiten der im Publikum sitzenden Geschäftsführer der HVB.
Und dieses nicht den Grundlinien der Gemeindeordnung entsprechende Umgehen des dennoch klar der Hoheit der Stadt Heiligenhafen unterstehenden Eigenbetriebes HVB mit den anvertrauten, höchst wertvollen Liegenschaften außerhalb einer wirksamen Kontrolle durch die gewählten –nicht die in den Aufsichtsrat entsandten (auch wenn es sich dabei formal um die gleichen Personen handelt, die jedoch nicht konsistent handeln)– Stadtvertreter bekommt nun anlässlich der anstehenden Wahl eines neuen Bürgermeisters der Stadt Heiligenhafen am 08.03.2020 erneut brisante Bedeutung.
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