Nachstehend mein in HTML abgebildeter Schriftsatz zu einem Dringlichkeitsverfahren der HVB vornehmlich gegen einen gemeinnützigen Verein. Darin ist im unteren Teil die Einordnung der Geschäftsführung der HVB in die vom Bürgermeister zu verantwortende Verwaltungsstruktur herausgearbeitet.
In Bezug auf den heute in der Heiligenhafener Post erschienenen Titel „Letztes Mittel Kommunalaufsicht“ [Gehen Sie schnell noch zum Zeitungsstand und kaufen ein Exemplar, solange die Auflage noch nicht vergriffen ist!] ist den politischen Gremien der Stadt Heiligenhafen wohl nicht ganz klar, dass auch die Geschäftsführer des städtischen Eigenbetriebes HVB eindeutig der Verwaltungs-Gesamtverantwortung des Bürgermeisters unterstellt sind. Es soll die Kommunalaufsicht angerufen werden, die letztlich kaum eine andere Auskunft geben kann, als ich in nachstehendem Schriftsatz Anfang Juli 2017 herausgearbeitet hatte. Insbesondere ist als Grundlagen-Kommentar die Durchführungsverordnung zur Gemeindeordnung des Landes Schleswig Holstein von 2012 aussagekräftig.
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